I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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Smith’s für den Staatsschatz und weist darauf hin, daß gerade der
Staatskredit eine wirtschaftliche Institution höheren Grades ist, der
Staatsschatz eine niederen Grades; er weist die hohe wirtschaftliche
Bedeutung des Staatskredites nach, dessen segensvolle Wirkungen,
wie er auch genötigt ist zuzugeben, daß derselbe manchmal übertrieben
wird. Die günstige Entwickelung des englischen Staatskredites
bildet den Hintergrund der Ansichten Sinclair’s, ebenso
wie die wichtigen Lehren der Napoleonischen Kriege, den des
wichtigen Werkes von Neheims. Da die großen Kosten der
modernen Kriege mittelst Staatsschatz nicht gedeckt werden können,
so bildet der Staatskredit das alleinige Mittel, daß eine Nation
defensiv oder offensiv zur Geltung komme, und so ist es denn unleugbar,
daß die Macht des Staates durch den Staatskredit erhöht
wird. Der Staatskredit muß jedoch gekräftigt werden, hierzu ist aber
nach Sinclair das beste Mittel die Amortisation, welche allein eine
Schranke ist gegen Überschuldung. Die Theorie Chalmer’s basiert,
wie die oben skizzierte Ansicht Smith’s darauf, daß die Staatsanleihen
aus jenem Teile des Kapitalvorrates gewonnen werden, welche
sonst zur Bezahlung von Arbeitern verwendet werden würden. Der
Staatskredit schädigt also die Arbeiter. Diese Theorie kam namentlich
dadurch zu Ehren, daß sie das Giro von John Stuart Mill
erhielt, dem hartnäckigen Verteidiger der Lohnzinstheorie. Im
Laufe der Zeit begegnen wir dann reiferen Ansichten über das
Wesen des Staatskredits. Trotzdem sind auch noch in unseren
Tagen die Ansichten divergierend. Leroy-Beaulieu sagt vom Staatskredit,
daß derselbe an und für sich, weder gut noch schlecht,
sondern eine notwendige Einrichtung des Staatshaushaltes ist, welche
nur je nach den Umständen zu einer guten oder schlechten Sache
wird. Dessen Berechtigung befürwortet er namentlich mit dem
Argumente, daß jede Generation mit ihrer Arbeit und ihren Ersparnissen,
der folgenden ein so großes Erbteil hinterläßt, welches
die hinterlassenen Schulden weit übersteigt, namentlich aber jenen
Teil der Schulden, der nutzlos ist. Dietzel weist nach, daß der
Staatskredit die allein richtige Methode zur Deckung außerordentlicher
Ausgaben ist, da diese als Investitionen zu betrachten sind,
.welche aus dem Kapital und nicht aus den Beiträgen der Steuerzahler
gedeckt werden müssen. Gewissermaßen abschließend sind
die AtWMpti Loren-/ v, Stein's, der sich mit den teilweise übertriebenen
Lehren Dietzel s berührend, in dem Staatskredit eine organische
Einrichtung des Staatshaushaltes erblickt, dessen Inanspruchnahme
nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht des Staates
bildet, indem der Staat mit Hilfe des Kredits die späteren Gene-7
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Földes, Finanzwissenschaft.