Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Allgemeine  Lehren.

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Smith’s  für  den  Staatsschatz  und  weist  darauf  hin,  daß  gerade  der
Staatskredit  eine  wirtschaftliche  Institution  höheren  Grades  ist,  der
Staatsschatz  eine  niederen  Grades;  er  weist  die  hohe  wirtschaftliche
Bedeutung  des  Staatskredites  nach,  dessen  segensvolle  Wirkungen,
wie  er  auch  genötigt  ist  zuzugeben,  daß  derselbe  manchmal  übertrieben ­
  wird.  Die  günstige  Entwickelung  des  englischen  Staatskredites ­
  bildet  den  Hintergrund  der  Ansichten  Sinclair’s,  ebenso
wie  die  wichtigen  Lehren  der  Napoleonischen  Kriege,  den  des
wichtigen  Werkes  von  Neheims.  Da  die  großen  Kosten  der
modernen  Kriege  mittelst  Staatsschatz  nicht  gedeckt  werden  können,
so  bildet  der  Staatskredit  das  alleinige  Mittel,  daß  eine  Nation
defensiv  oder  offensiv  zur  Geltung  komme,  und  so  ist  es  denn  unleugbar, ­
  daß  die  Macht  des  Staates  durch  den  Staatskredit  erhöht
wird.  Der  Staatskredit  muß  jedoch  gekräftigt  werden,  hierzu  ist  aber
nach  Sinclair  das  beste  Mittel  die  Amortisation,  welche  allein  eine
Schranke  ist  gegen  Überschuldung.  Die  Theorie  Chalmer’s  basiert,
wie  die  oben  skizzierte  Ansicht  Smith’s  darauf,  daß  die  Staatsanleihen ­
  aus  jenem  Teile  des  Kapitalvorrates  gewonnen  werden,  welche
sonst  zur  Bezahlung  von  Arbeitern  verwendet  werden  würden.  Der
Staatskredit  schädigt  also  die  Arbeiter.  Diese  Theorie  kam  namentlich ­
  dadurch  zu  Ehren,  daß  sie  das  Giro  von  John  Stuart  Mill
erhielt,  dem  hartnäckigen  Verteidiger  der  Lohnzinstheorie.  Im
Laufe  der  Zeit  begegnen  wir  dann  reiferen  Ansichten  über  das
Wesen  des  Staatskredits.  Trotzdem  sind  auch  noch  in  unseren
Tagen  die  Ansichten  divergierend.  Leroy-Beaulieu  sagt  vom  Staatskredit, ­
  daß  derselbe  an  und  für  sich,  weder  gut  noch  schlecht,
sondern  eine  notwendige  Einrichtung  des  Staatshaushaltes  ist,  welche
nur  je  nach  den  Umständen  zu  einer  guten  oder  schlechten  Sache
wird.  Dessen  Berechtigung  befürwortet  er  namentlich  mit  dem
Argumente,  daß  jede  Generation  mit  ihrer  Arbeit  und  ihren  Ersparnissen, ­
  der  folgenden  ein  so  großes  Erbteil  hinterläßt,  welches
die  hinterlassenen  Schulden  weit  übersteigt,  namentlich  aber  jenen
Teil  der  Schulden,  der  nutzlos  ist.  Dietzel  weist  nach,  daß  der
Staatskredit  die  allein  richtige  Methode  zur  Deckung  außerordentlicher ­
  Ausgaben  ist,  da  diese  als  Investitionen  zu  betrachten  sind,
.welche  aus  dem  Kapital  und  nicht  aus  den  Beiträgen  der  Steuerzahler ­
  gedeckt  werden  müssen.  Gewissermaßen  abschließend  sind
die  AtWMpti  Loren-/  v,  Stein's,  der  sich  mit  den  teilweise  übertriebenen ­
  Lehren  Dietzel  s  berührend,  in  dem  Staatskredit  eine  organische ­
  Einrichtung  des  Staatshaushaltes  erblickt,  dessen  Inanspruchnahme ­
  nicht  nur  ein  Recht,  sondern  auch  eine  Pflicht  des  Staates
bildet,  indem  der  Staat  mit  Hilfe  des  Kredits  die  späteren  Gene-7
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Földes,  Finanzwissenschaft.
            
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