I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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Kriegsschuld von 1000 Milliarden Mark verursacht. Die euro- [
päischen Staaten haben also für den Zinsendienst jährlich 50—60
Milliarden Mark aufzubringen, was wenigstens das Doppelte des
bisherigen jährlichen Bedürfnisses ist. Die Zentralmächte haben
nur eine geringfügige Schuld im Auslande kontrahiert, schulden
also nur den eigenen Staatsbürgern; die Ententestaaten haben große
Beträge im Auslande ausgenommen, dem sie also jährlich be
deutende Summen zu zahlen haben werden. Der größte Teil der
Schulden der Entente an das Ausland diente zur Deckung der
dortigen Einkäufe an Munition, Lebensmittel, Schiffe usw.; es hat
also keine Übertragung von Geldmitteln stattgefunden, sondern nur
eine Transaktion, indem der Schuldnerstaat nicht den Produzenten,
sondern den Geldleihern obligiert ist. Auch sonst haben die
Anlehen tief ins wirtschaftliche Leben eingegriffen, wie wir dies
weiter unten eingehender untersuchen werden. Nur mit Hinsicht
auf die fantastische Ausdehnung des Staatskredits liegt der Schluß
nahe, daß diese faßt wahnsinnige Ausdehnung des Staatskredits ein
gewichtiges Veto gegen Staatsschulden bildet, ganz abgesehen da
von, daß diese kolossale Ausdehnung nur dem Geist der Vernichtung
diente und kaum andere Resultate hinter sich lassen wird, als die
Verarmung Europas. Die historisch entwickelten Formen des
Staats- und Gesellschaftslebens sind in der Weise untergraben, daß
ein Retablissement kaum denkbar ist, wenigstens für lange Zeit
nicht. Dies hätte jedenfalls ein Zustand, der dem Staatskredit
engere Grenzen gesetzt hätte, verhindert und wir stehen nicht an
zu behaupten, daß wir die eventuell sich ergebenden politischen
Folgen als weniger gefährlich betrachten, als jenes Resultat, wonach
ein großer Teil der männlichen Bevölkerung auf dem Schlachtfelde
modert, ein Teil auf dem siechen Bett ruht, der übrige verarmt, weite
Landesgebiete verwüstet und verödet, wirtschaftliche, kulturelle und
ethische Werte vernichtet sind, zu Nutz und Frommen einiger
Politiker und Heereslieferanten.
5. Die Grenznutzestheorie hat es versucht auch von ihrem
Standpunkte die Erscheinungen des Staatskredits zu erklären (Sax,
Ricca-Salerno usw.). Natürlich ist auch der Staatskredit jenem
allgemeinen Wertgesetz unterworfen, wonach die Wirtschaft nach
der höchstmöglichen Steigerung des Wertes trachtet. Wie in der
Privatwirtschaft, so treten auch in der Staatswirtschaft außer
ordentliche Bedürfnisse auf, welche Befriedigung heischen. Diese
außerordentlichen Bedürfnisse erfordern eventuell solche Opfer,
welche nur dann gebracht werden können, wenn andere Bedürfnisse
nicht befriedigt werden und wenn das neue Bedürfnis große Opfer