Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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schwenderischen  Neigungen  der  gesetzgebenden  Körper  Gegenstand
ernster  und  berechtigter  Klagen  bilden  1 ).
Übrigens  ist  es  nicht  uninteressant  zu  bemerken,  daß  gleich
das  erste  englische  Parlament  nach  der  Revolution  von  1688  mehr
Steuern  auswarf,  als  je  zuvor  das  absolute  Königtum.
Die  politische  Seite  des  Budgetrechts  ist  hauptsächlich  darin
zu  suchen,  daß  mittels  der  Verweigerung  des  Budgets  das  Parlament ­
  resp.  dessen  Mehrheit  die  Regierung  zwingen  kann,  entweder
im  Geiste  des  Parlaments  resp.  der  Mehrheit  die  Regierung  zu
führen,  oder  aber  von  der  Regierung  zurückzutreten  und  einem
anderen  Ministerium  Platz  zu  machen.  Es  ist  dies  die  Geltendmachung ­
  der  sogenannten  politischen  Verantwortlichkeit  des  Ministeriums. ­
  Endlich  kommt  durch  die  Ausübung  des  Budgetrechts
die  ganze  Führung  der  Regierung  und  aller  Verwaltungszweige  in
ihrer  Gänze  und  allen  ihren  Teilen  unter  die  Kontrolle  des  Parlaments. ­
  Diesem  Umstande  ist  es  zuzuschreiben,  daß  die  Budgetverhandlungen ­
  in  der  Regel  das  enge  Bett  des  Staatshaushaltsplanes
verlassend,  zur  kritischen  Besprechung  aller  Details  der  Regierungstätigkeit ­
  werden,  in  welcher  die  eigentliche  Budgetdebatte  nicht
selten  eine  sehr  bescheidene  Stelle  einnimmt.  So  war  im  Jahre
1891  bei  der  Budgetdebatte  in  Ungarn  von  dem  Budget  eigentlich
nur  nebenbei  die  Rede,  das  Rückgrat  der  Debatte  bildete  die  Frage
der  Wegtaufen,  die  dann  der  Anstoß  zur  Einführung  der  obligatorischen ­
  Zivilehe  wurde.  Ebenso  war  in  Österreich  im  Jahre  1891

*)  In  der  Sitzung  des  Corps  legislate  vom  2.  Juli  1882  sagte  Say:  „Des
ehambres,  au  lieu  d’etre  un  train,  sont  devenu  une  excitation  ä  la  depense.“  —
Cucheval-Clarigny  sagt  (Bevue  des  deux  mondes  1888,  Februar,  8.  546):  „C’est
done  se  bercer  d’un  espoir  imaginaire  que  d’attendre  de  la  chambre  des  economies ­
  serieuses.  C’est  le  fait  contraire  qui  se  produit  sons  l’influence  de  ces
m§mes  interets  personnels.“  —  In  einer  Bede  vom  Jahre  1902  sagt  Poincare:
(Leg  Chambres)  „dans  les  dernieres  mois  surtout  de  leur  mandat,  obeissant,  sans
distinction  de  parti,  ä  je  ne  sais  quelle  frenesie  de  prodigalites,  et  prise  d’une
sorte  de  vertige  electoral  mettent,  de  leurs  propres  mains,  la  fortune  publique
au  pillage.“  —  Bagebot  (Englische  Verfassungszustände,  Deutsche  Ausgabe,
Berlin  1868,  8.  178ff.):  „Längst  hat  das  Haus  der  Gemeinen  aufgehört,  der  einschränkende, ­
  ersparende  und  ökonomische  Körper  zu  sein,  der  es  einst  gewesen
ist.  Wenn  ihr  euch  ein  Beifallsgeschrei  im  Hause  der  Gemeinen  sichern  wollt,
so  braucht  ihr  nur  eine  Lobrede  auf  die  Sparsamkeit  im  allgemeinen  zu  halten,
wollt  ihr  eine  sichere  Niederlage  herbeiführen,  so  schlagt  irgendeine  Ersparnis
im  einzelnen  vor.“  —  In  Belgien  sagte  bei  Gelegenheit  der  Budgetdebatte  vom
Jahre  1882  ein  Deputierter  folgendes  (Journal  des  Economistes  1886,  Mai,  8.  202):
„C  est  nous  tons  qui  avons  tort  de  demander  sans  cesse  des  favours  non  raisonnables
  au  point  de  vne  des  finances  et  c’est  pour  etre  agreables  ä  nos  electeurs
—  je  ne  hesite  pas  ä  le  dire“.  —  „Von  allen  Ausgabedepartements“,  sagt  im
Jahre  1897  Hicks-Beach,  „ist  die  Kammer  der  Gemeinen  die  schlimmste“  (Stourm.
Le  budget,  8.  55).
            
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