IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden.
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waren aber schon bescheidener; die erste Klasse zahlte 50 Livres; in
der höchsten Klasse, bei einem Einkommen von über 200 000 Livres
stieg die Steuer bis 6000 Livres. Dieses Anlehen war zinslos und
war im Notfälle mit Getreide und Papiergeld (im Verhältnisse von
1 / 100 des Wertes) einzuzahlen. Trotz der größten Gewalt brachte
das Anlehen, das auf 600 Millionen berechnet war, bloß 300 Millionen,
zwei Drittel hiervon in entwertetem Papiergeld.
3. Mit Rücksicht auf die Emission wendet sich der Staat entweder
unmittelbar an die Darlehensgeber, resp. die Anlagesuchenden,
oder er nimmt die Vermittlung der Börse, der Banken und
Bankiers in Anspruch. Die Anlehen sind dementsprechend Bank-,
Börse-, indirekte, oder öffentliche, direkte Anlehen.
Die Hauptarten der unmittelbaren Emission sind die öffentliche
Subskription oder der regelmäßige Verkauf bei den Staatskassen,
endlich der börsenmäßige Verkauf durch hiermit beauftragte Makler.
Bei dem mittelbaren Vorgehen steht der Staat entweder beständig
mit einem Bankhause oder einer Gruppe von Banken in
Verbindung, oder die Vergebung geschieht auf Grund von Offerten,
wo das Anlehen demjenigen zugeteilt wird, der die günstigsten Bedingungen
stellt. Der Vorteil der mittelbaren Anlehen ist der, daß
die Banken in der Regel natürlich die Verhältnisse des Geldmarktes
genauer kennen, daher besser wissen, zu welchen Bedingungen,
in welchem Zeitpunkte Anlehen zu kontrahieren sind.
Die Banken bieten Garantie für die Herbeischaffung der nötigen
Summen usw. Freilich kann vom heutigen Staate nicht behauptet
werden, daß er nicht in der Lage wäre, die Verhältnisse des Geldmarktes
zu kennen, der heutige Staat hat ja so bedeutende finanzielle
Funktionen, ist so sehr in das Kreditleben verwoben, steht
in so naher Beziehung zur Notenbank, zu den anderen großen
Banken, daß auch die Staatsorgane die Gestaltungen des Geldmarktes
genau kennen müssen. Gegenüber schwachkreditierten
Staaten kann es überdies vorkommen, daß die Banken ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen werden. Wenn die Banken
auf die Placierung des Anlehens nicht rechnen können, so werden
sie oft nur einen Teil des Anlehens fest übernehmen, den anderen
Teil nur, wenn sie es in ihrem Interesse finden (Option). Manchmal
ist wohl die Option unbedingt. Wenn sie bedingt ist, dann
bedingen die Kreditoren, daß die Übernahme nur dann erfolgt,
wenn die Titres zu einem gewissen Kurs abzustoßen sind oder wird
festgesetzt, um wieviel der Übernahmekurs unter dem Marktkurs
bleibt.
Die Vorteile der öffentlichen Subskriptionen, der sogenannten