Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.

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waren  aber  schon  bescheidener;  die  erste  Klasse  zahlte  50  Livres;  in
der  höchsten  Klasse,  bei  einem  Einkommen  von  über  200  000  Livres
stieg  die  Steuer  bis  6000  Livres.  Dieses  Anlehen  war  zinslos  und
war  im  Notfälle  mit  Getreide  und  Papiergeld  (im  Verhältnisse  von
1 / 100  des  Wertes)  einzuzahlen.  Trotz  der  größten  Gewalt  brachte
das  Anlehen,  das  auf  600  Millionen  berechnet  war,  bloß  300  Millionen, ­
  zwei  Drittel  hiervon  in  entwertetem  Papiergeld.
3.  Mit  Rücksicht  auf  die  Emission  wendet  sich  der  Staat  entweder ­
  unmittelbar  an  die  Darlehensgeber,  resp.  die  Anlagesuchenden, ­
  oder  er  nimmt  die  Vermittlung  der  Börse,  der  Banken  und
Bankiers  in  Anspruch.  Die  Anlehen  sind  dementsprechend  Bank-,
Börse-,  indirekte,  oder  öffentliche,  direkte  Anlehen.
Die  Hauptarten  der  unmittelbaren  Emission  sind  die  öffentliche
Subskription  oder  der  regelmäßige  Verkauf  bei  den  Staatskassen,
endlich  der  börsenmäßige  Verkauf  durch  hiermit  beauftragte  Makler. ­
  Bei  dem  mittelbaren  Vorgehen  steht  der  Staat  entweder  beständig ­
  mit  einem  Bankhause  oder  einer  Gruppe  von  Banken  in
Verbindung,  oder  die  Vergebung  geschieht  auf  Grund  von  Offerten,
wo  das  Anlehen  demjenigen  zugeteilt  wird,  der  die  günstigsten  Bedingungen ­
  stellt.  Der  Vorteil  der  mittelbaren  Anlehen  ist  der,  daß
die  Banken  in  der  Regel  natürlich  die  Verhältnisse  des  Geldmarktes ­
  genauer  kennen,  daher  besser  wissen,  zu  welchen  Bedingungen, ­
  in  welchem  Zeitpunkte  Anlehen  zu  kontrahieren  sind.
Die  Banken  bieten  Garantie  für  die  Herbeischaffung  der  nötigen
Summen  usw.  Freilich  kann  vom  heutigen  Staate  nicht  behauptet
werden,  daß  er  nicht  in  der  Lage  wäre,  die  Verhältnisse  des  Geldmarktes ­
  zu  kennen,  der  heutige  Staat  hat  ja  so  bedeutende  finanzielle ­
  Funktionen,  ist  so  sehr  in  das  Kreditleben  verwoben,  steht
in  so  naher  Beziehung  zur  Notenbank,  zu  den  anderen  großen
Banken,  daß  auch  die  Staatsorgane  die  Gestaltungen  des  Geldmarktes ­
  genau  kennen  müssen.  Gegenüber  schwachkreditierten
Staaten  kann  es  überdies  vorkommen,  daß  die  Banken  ihren
Verpflichtungen  nicht  nachkommen  werden.  Wenn  die  Banken
auf  die  Placierung  des  Anlehens  nicht  rechnen  können,  so  werden
sie  oft  nur  einen  Teil  des  Anlehens  fest  übernehmen,  den  anderen
Teil  nur,  wenn  sie  es  in  ihrem  Interesse  finden  (Option).  Manchmal ­
  ist  wohl  die  Option  unbedingt.  Wenn  sie  bedingt  ist,  dann
bedingen  die  Kreditoren,  daß  die  Übernahme  nur  dann  erfolgt,
wenn  die  Titres  zu  einem  gewissen  Kurs  abzustoßen  sind  oder  wird
festgesetzt,  um  wieviel  der  Übernahmekurs  unter  dem  Marktkurs ­
  bleibt.
Die  Vorteile  der  öffentlichen  Subskriptionen,  der  sogenannten
            
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