Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.  621

Die  über  das  Zustandekommen  resp.  durch  den  Einzelnen  dem
Staate  gegebene  Darlehen  ausgestellte  Urkunde  ist  der  Staatsschuldenbrief. ­
  Wo  Staatsschuldenbriefe  nicht  ausgestellt  werden,
da  erhält  der  Gläubiger  nur  eine  Bestätigung  der  geleisteten  Einzahlung. ­
  Der  Staatsschuldenbrief  lautet  etweder  auf  Namen  oder
auf  Inhaber.  Er  besteht  aus  drei  Teilen:  den  eigentlichen  Staatsschuldenbrief ­
  (auch  Mantel  genannt),  den  Couponbogen  und  die
Couponanweisung  (Talon).  Der  Staatsschuldenbrief  enthält  die  Bedingungen ­
  des  Darlehens,  welche  für  das  Rechtsverhältnis  maßgebend ­
  sind,  der  Coupon  lautet  auf  die  fällige  Zinsenforderung,  der
Talon  auf  einen  neuen  Couponbogen,  wenn  die  dem  Schuldbrief
angefügten  Coupons  bereits  insgesamt  eingelöst  sind  und  die  Schuld
noch  nicht  zurückgezahlt  ist.
Eine  Betrachtung  der  historischen  Entwicklung  der  Staatsobligationen ­
  zeigt,  daß  im  Anfange,  als  die  Anlehen  aufgenommen
wurden  und  zwar  zumeist  als  Anlehen  des  Souveräns,  bloß  ein
Schuldbrief  ausgestellt  wurde,  in  dem  natürlich  der  Gläubiger  und
der  Zweck  der  Schuldaufnahme  angegeben  wurde.  Als  es  sich
später  um  größere  Beträge  handelte,  da  traten  mehrere  Bankiers
gewissermaßen  eine  Koterie  zusammen  und  es  wurde  dem  Hauptgläubiger ­
  die  Generalschuldverschreibung  übergeben,  den  übrigen
Teilschuldbriefe.  Die  weitere  Entwicklung  führte  dann  dahin,  daß  die
Schuldbriefe  dem  Geldmärkte  angeboten  wurden,  sie  wurden  infolgedessen ­
  in  gewissen  gleichen  Appoints  ausgestellt  und  in  der  Schuldurkunde ­
  wurde  weder  der  Gläubiger  noch  die  causa  genannt,  der
Schuldbrief  lautete  nicht  mehr  auf  Ordre,  sondern  auf  den  Inhaber,
was  natürlich  die  Verkehrsfähigkeit  der  Papiere  außerordentlich
erhöhte.  Die  Generalschuldurkunde  fiel  weg. 1 )
8.  Zur  Aneiferung  des  Publikums  und  zur  Anspornung  der
Bereitwilligkeit  des  Kapitals  wurden  verschiedene  Modalitäten  in
Anwendung  gebracht,  namentlich  in  früherer  Zeit,  welche  die  Unentwickeltheit
  des  Geldmarktes  und  des  Kreditwesens  charakterisierten. ­
  Hier  kommen  namentlich  die  sogenannten  Prämienanlehen,
  Lotterieanlehen  in  Betracht.  Bei  diesen  Anlehen
werden  die  Zinsen  zur  Auszahlung  von  Gewinnsten  verwendet,  ganz
oder  zum  Teil;  im  ersten  Fall  genießen  die  Gläubiger  keine  Zinsen,
im  zweiten  nur  bescheidene.  Für  den  Zinsenverlust  erhalten  die
Gläubiger  Ersatz  in  den  Chancen  des  Spiels.  Eine  gemilderte  Form
des  Lotterieanlehens  ist  jenes,  wo  nur  ein  Teil  der  Zinsen  zum

i)  Siehe  Siebert,  Über  Entstehung  und  Entwicklung  des  öffentlichen  Kredits
im  Großherzogtum  Baden  (Schanz,  Finanzarchiv,  1918  I).
            
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