Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
Form der Lebensversicherung eine Schuld aufnimmt; dies geschah 
namentlich in der ersten Periode des Aufkommens der Lebens 
versicherung. Die Leibrente lautet entweder" auf bestimmte Zeit, 
oder auf unbestimmte Zeit, lebenslänglich. Gegen diese Form der 
Staatsschuld spricht einerseits, daß die Last ganz unbestimmt ist, 
dann daß sie eigentlich eine Konsumtion des Kapitals bedeutet. 
Eine Mittelstellung zwischen Tilgungs- und Rentenanlehen 
nehmen die insbesondere in England beliebten terminable annuities, 
befristete Renten ein. Hier verspricht der Staat nur für gewisse 
Zeit die Zahlung der Rente, nach welcher Zeit die Zahlung auf 
hört, ohne daß eine Rückzahlung der Schuld erfolgt wäre. ^ Hier 
wird von der Auffassung ausgegangen, daß vom praktischen Stand 
punkte für die meisten Menschen eine gewisse Zeit, sagen wir 
hundert Jahre, gleich sind der Ewigkeit, d. h. das Interesse darübei 
hinaus gänzlich aufhört; ein Papier, das für hundert Jahre Zins 
zahlung verspricht, hat für die meisten Menschen denselben Wert, 
als wenn diese Zahlung ewig dauern würde. Ein solches Papier 
kann der Staat daher ebenso günstig placieren, wie eines, das ewige 
Rente gewährt und dabei erspart der Staat noch die Rückzahlung 
der Schuld. Die englischen befristeten Anlehen lauten gewöhnlich 
auf $9 Jahre. Doch ist zu bedenken, daß diese Form oft nur als 
Accessorium auftritt, indem der Staat z. B. 3 Prozent verspricht^ für 
ewige Zeiten und noch 1 Prozent für eine gewisse beschränkte Zeit. 
Gewöhnlich hat dies den Zweck, daß die Beliebtheit des Papiers 
erhöht werde und daß dasselbe al pari placiert werde. 
12. In Staaten resp. Perioden mit unterwertiger Valuta unter 
scheiden sich die Anlehen, je nachdem sie auf Papiergeld oder auf 
Metallgeld lauten. Eventuell wird den ausländischen Gläubigern 
die Zahlung unbedingt in Metallwährung garantiert. Zur Ver 
meidung des Mißbrauches kommt hier das sogenannte Affidavit 
zur Anwendung, wonach diejenigen, die Zahlung in Metall fordern, 
ihre ausländische Staatsbürgerschaft nachzuweisen haben. Dieses 
Verfahren wird bei der Ordnung der Schuldenlast der aus dem 
österreichischen und ungarischen Staate entstehenden Nationalstaaten 
gleichfalls eine wichtige Rolle spielen. Der tschechisch-slovakische 
Staat will nur die in Böhmen vorgefundenen Kriegsaniehen an 
erkennen, während ja ein böhmischer Besitzer von Kriegsaniehen 
seinen Besitz in Wien, Budapest oder sonstwo deponiert haben kann. 
Bezüglich der Anlehen lassen sich noch manche andere Unter 
schiede aufstellen: a) Zinsentragende und zinslose Anlehen; letztere 
sind natürlich nur scheinbar zinslos, indem der Zins entweder 
im vorhinein abgezogen oder ins Kapital eingerechnet wird,
	        
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