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5. Buch. Der Staatskredit.
Form der Lebensversicherung eine Schuld aufnimmt; dies geschah
namentlich in der ersten Periode des Aufkommens der Lebens
versicherung. Die Leibrente lautet entweder" auf bestimmte Zeit,
oder auf unbestimmte Zeit, lebenslänglich. Gegen diese Form der
Staatsschuld spricht einerseits, daß die Last ganz unbestimmt ist,
dann daß sie eigentlich eine Konsumtion des Kapitals bedeutet.
Eine Mittelstellung zwischen Tilgungs- und Rentenanlehen
nehmen die insbesondere in England beliebten terminable annuities,
befristete Renten ein. Hier verspricht der Staat nur für gewisse
Zeit die Zahlung der Rente, nach welcher Zeit die Zahlung auf
hört, ohne daß eine Rückzahlung der Schuld erfolgt wäre. ^ Hier
wird von der Auffassung ausgegangen, daß vom praktischen Stand
punkte für die meisten Menschen eine gewisse Zeit, sagen wir
hundert Jahre, gleich sind der Ewigkeit, d. h. das Interesse darübei
hinaus gänzlich aufhört; ein Papier, das für hundert Jahre Zins
zahlung verspricht, hat für die meisten Menschen denselben Wert,
als wenn diese Zahlung ewig dauern würde. Ein solches Papier
kann der Staat daher ebenso günstig placieren, wie eines, das ewige
Rente gewährt und dabei erspart der Staat noch die Rückzahlung
der Schuld. Die englischen befristeten Anlehen lauten gewöhnlich
auf $9 Jahre. Doch ist zu bedenken, daß diese Form oft nur als
Accessorium auftritt, indem der Staat z. B. 3 Prozent verspricht^ für
ewige Zeiten und noch 1 Prozent für eine gewisse beschränkte Zeit.
Gewöhnlich hat dies den Zweck, daß die Beliebtheit des Papiers
erhöht werde und daß dasselbe al pari placiert werde.
12. In Staaten resp. Perioden mit unterwertiger Valuta unter
scheiden sich die Anlehen, je nachdem sie auf Papiergeld oder auf
Metallgeld lauten. Eventuell wird den ausländischen Gläubigern
die Zahlung unbedingt in Metallwährung garantiert. Zur Ver
meidung des Mißbrauches kommt hier das sogenannte Affidavit
zur Anwendung, wonach diejenigen, die Zahlung in Metall fordern,
ihre ausländische Staatsbürgerschaft nachzuweisen haben. Dieses
Verfahren wird bei der Ordnung der Schuldenlast der aus dem
österreichischen und ungarischen Staate entstehenden Nationalstaaten
gleichfalls eine wichtige Rolle spielen. Der tschechisch-slovakische
Staat will nur die in Böhmen vorgefundenen Kriegsaniehen an
erkennen, während ja ein böhmischer Besitzer von Kriegsaniehen
seinen Besitz in Wien, Budapest oder sonstwo deponiert haben kann.
Bezüglich der Anlehen lassen sich noch manche andere Unter
schiede aufstellen: a) Zinsentragende und zinslose Anlehen; letztere
sind natürlich nur scheinbar zinslos, indem der Zins entweder
im vorhinein abgezogen oder ins Kapital eingerechnet wird,