Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

Jahre  1V17.  Dieselbe  war  die  notwendige  Folge  der  Herabsetzung
des  gesetzlichen  Zinsfußes  von  6  Prozent  auf  5  Prozent,  da  es  rem
unmöglich  war,  daß  der  Staat  weiter  6  Prozent  bezahle.  Walpole
setzte  die  Konversion  erfolgreich  durch,  der  Staat  erreichte  ein
bedeutendes  Zinsenersparnis,  wenige  Gläubiger  forderten  die  Rückzahlung ­
  der  Schuld.  Die  Staatsgläubiger  sahen  ein,  sagt  Leroy-Beaulieu,
  daß  der  Staatskredit  hierdurch  erstarke.  Die  Konversion
wurde  erfolgreich  auch  bei  solchen  Titres  durchgeführt,  die  unkündbar ­
  waren.  Im  Jahre  1737  war  der  Kurs  eines  im  Jahre  1726
emittierten  3  prozentigen  Anlehens  107,  es  war  also  günstige  Gelegenheit, ­
  die  4  prozentige  Schuld  zu  konvertieren,  doch  wurde  dies
aus  politischen  Gründen  unterlassen,  was  der  Staatskasse  6,7  Millionen
Pfund  Sterling  kostete.  Im  Jahre  1749  wurde  die  Konversion  doch
durchgeführt ;  es  wurde  festgesetzt,  daß  diejenigen,  die  im  Laufe
von  3  Monaten  erklären,  daß  sie  vom  Jahre  1757  angefangen  sich
mit  3.  Prozent  ^begnügen,  bis  Ende  1750  4  Prozent,  von  1750—57
3  Prozent  bekommen.  Die  in  der  ersten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts ­
  durchgeführten  Konversionen  haben  die  Zinsen  fast  um
7,1  Millionen  Pfund  erleichtert,  was  ein  Sechstel  der  Ausgaben  und
ein  Drittel  der  Schuldenlast  bedeutete.  Im  19.  Jahrhundert  werden
die  Konversionen  fortgesetzt;  von  1822—1854  wurde  ein  Zinsenersparnis ­
  von  3,6  Millionen  Pfund  Sterling  erreicht.  Die  größte
Konversion  war  die  des  Jahres  1888,  welche  Göschen  durchführte.
Anstatt  der  3prozentigen  Rente  wurde  den  Gläubigern  ein  Papier
gegeben,  daß  von  1889—1903  2^  Prozent  trug,  von  1903  angefangen ­
  2'/g  Prozent  und  welches  bis  1923  keiner  neuen  Konversion
unterzogen  werden  durfte.  Die  Konversion  erstreckte  sich  auf  einen
Betrag  von  558  Millionen  Pfund  Sterling;  das  jährliche  Zinsenersparnis ­
  betrug  bis  1903  1,4,  nach  1903  2,8  Millionen  Pfund.
Gegenüber  dem  großen  Erfolge  dieser  Konversion  ist  daran  zu  erinnern, ­
  daß  England  schwer  büßen  mußte  für  jenen  Fehler  seiner
Finanzminister,  welche  die  Kosten  der  amerikanischen  und  napoleonischen
  Kriege  mittels  weit  unter  Pari  emittierten  Anlehen  deckten,
die  natürlich  nicht  konvertiert  werden  konnten.
Frankreich  hat  weit  weniger  wie  England  dem  Prinzip  der  Konversionen ­
  gehuldigt.  Seine  Staatsmänner  wollten  die  Staatsgläubiger
schonen,  unter  denen  viele  kleine  Existenzen  waren,  wodurch  freilich
andererseits  die  Interessen  des  Ganzen  hintangesetzt  wurden.
Im  Deutschen  Reich  bildete  die  Konversion  der  4  prozentigen
Schuld  im  Jahre  1897  eine  wichtige  Maßregel.  Bezüglich  der
3*/z  prozentigen  wurde  festgesetzt,  daß  derselbe  vor  dem  1.  April
1905  nicht  gekündigt  werden  kann.
            
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