Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

wesen  gründlich  reformiert.  England,  dessen  Staatsschuld  nach  den
Napoleonischen  Kriegen  größer  war  als  die  gesamte  Schuld  aller
europäischen»Staaten  zusammen,  war  seitdem  immer  bestrebt,  seine
Schulden  zu  tilgen.  Dies  Bestreben  trat  um  so  energischer  auf,
jemehr  man  von  der  Furcht  befangen  war,  daß  das  schuldentilgende
Amerika  England  überflügeln  könnte.  Von  1866—1875  konnten
14  Millionen  Pfund  Steuern  erlassen  werden,  dabei  wuchs  der
Wohlstand  des  Landes  zusehends.  Es  war  daher  motiviert  systematisch ­
  für  die  Tilgung  der  Staatsschuld  zu  sorgen.  So  entstand
die  Idee  des  neuen  Tilgungsfonds.  Nachdem  nach  vielen  Täuschungen
der  alte  Tilgungfonds  als  Institution  erlosch,  sah  man  ein,  daß  für
die  Tilgung  der  Schuld  die  einzige  Basis  in  den  Überschüssen  des
Staatshaushaltes  liegt,  welchen  Standpunkt  seiner  Zeit  schon  Hamilton ­
  und  Bicardo  vertraten  1 ).  Man  proklamierte  das  Prinzip  der
freien  Tilgung  in  der  Weise,  daß  man  den  Finanzminister  verpflichtete, ­
  den  vierten  Teil  der  sich  ergebenden  Überschüsse  zur
Tilgung  zu  verwenden  und  danach  zu  trachten,  daß  dieser  Betrag
jährlich  3  Millionen  Pfund  repräsentiere.  Dies  wurde  aber  nicht
durchgeführt.  Gladstone  gab  das  System  der  freien  Tilgung  wieder
auf  und  führte  das  sogenannte  System  der  Annuities  ein.  Im
Jahre  1875  wurde  dieses  System  ins  Leben  gerufen.  Diesem
System  gemäß  werden  die  zur  Tilgung  nötigen  Beträge  alljährlich
ins  Budget  eingestellt  und  zwar  unverändert,  so  daß  die  Tilgung,
wenn  neue  Anlehen  nicht  ausgenommen,  die  alten  aber  immer  vermindert ­
  werden,  beschleunigt  wird.  Aber  auch  dieses  Tilgungssystem ­
  versagte  infolge  der  im  Staatshaushalte  in  den  folgenden
Jahren  eingetretenen  ungünstigen  Verhältnisse.  Trotzdem  hielt
man  in  England  an  dem  Prinzip  der  Notwendigkeit  der  Tilgung
fest  und  Jahre  hindurch  wurden  28—29  ^  Millionen  Pfund  getilgt.
In  Nordamerika  bestand  —  obwohl  im  Jahre  1862  angeordnet  —
kein  besonderer  Tilgungfonds.  Trotzdem  wurde  in  den  Jahren
1816—35  die  ganze  Staatsschuld  zurückgezahlt.  In  Amerika  hält
man  sich  immer  an  das  Prinzip  der  Tilgung  in  der  Weise,  daß
unter  dem  Titel  Staatsschulden  ins  Budget  immer  viel  größere
Summen  eingestellt  wurden,  als  die  Verzinsung  in  Anspruch  nahm
(sogenanntes  Gallatin’sche  System).
Die  ältesten  Tilgungsfonds  waren  nach  Sievering 2 )  in  Venedig
und  ganz  besonders  in  Genua  eingerichtet.  Dort  behielt  nämlich
der  Staat  selbst  einen  Teil  des  Anlehens  und  wurde  so  Teilhaber
an  den  Zinsen,  aus  welchen  er  neue  „loca“  kaufte,  so  daß,  diese
1 )  Bicardo,  Works  8.  526.
a )  Genueser  Finanzwesen  (Freiburg  1898,  8.  137).
            
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