Full text : Finanzwissenschaft

50  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget..
Steuerverweigerung  der  ungarischen  Volksvertretung  kommt  auf  dasdeutlichste
  zum  Ausdruck  in  den  auf  die  Selbstverwaltung  der
Komitate,  Städte  und  Gemeinden  bezüglichen  Gesetzen,  die  die
Verfügung  enthalten,  daß  die  vom  Reichstage  nicht  bewilligten
Steuern  von  den  Organen  der  Selbstverwaltungskörper  nicht  eingehoben ­
  werden  dürfen.
3.  Die  parlamentarische  Überwachung  der  finanziellen  Gebarung
der  Regierung  hängt  in  erster  Reihe  von  der  Art  und  Weise  der
Überwachung  ab.  In  dieser  Beziehung  bildet  ein  wichtiges  Moment
der  Zeitpunkt  der  Budgetverhandlung.  Hierauf  sind  verschiedene
Umstände  von  maßgebender  Bedeutung.  Vor  allem  muß  natürlich
das  Budget  zu  einem  Zeitpunkt  verhandelt  werden,  der  es  wahrscheinlich ­
  erscheinen  läßt,  daß  das  Budget  voraussichtlich  noch  vor
Beginn  des  entsprechenden  Finanzjahres  fertiggestellt  werden  könne..
Wenn  das  Budget  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  nicht  verabschiedet  ist r
so  bedeutet  dies  eine  Minderung  der  Rechte  des  Parlaments,  da
dann  der  Staatshaushalt  ohne  Budget  geführt  werden  muß.  Und
wenn  dieser  Fall  öfters  eintritt,  so  wirkt  er  auch  auf  die  Gründlichkeit ­
  der  Budgetverhandlung  zurück;  denn  wenn  der  Staatshaushalt ­
  öfters  ohne  Budget  geführt  wird,  wird  sich  nach  und  nach
der  Gedanke  einnisten,  daß  ja  die  Budget  Verhandlung  ohnedies
einen  geringen  Wert  hat,  was  schon  den  Ernst  der  Budgetverhandlung ­
  ungünstig  beeinflussen  wird.  Außerdem  ist  es  ja  natürlich,
daß  die  verspätete  Fertigstellung  des  Budgets  auch  der  Exekutive
viel  Schwierigkeiten  verursacht.  Doch  wenn  auch  einerseits  das
Budget  zu  einem  Zeitpunkt  verhandelt  werden  muß,  welcher  die
Fertigstellung  desselbön  sichert  —  also  möglichst  frühe  —,  so
fordern  andererseits  wichtige  Interessen,  daß  dasselbe  nicht  lange
vor  Eintritt  des  entsprechenden  Finanzjahres  beraten  werde,  da  ja
bei  der  Verwickeltheit,  Veränderlichkeit  und  Größe  des  Regierungsapparates ­
  auf  lange  Zeit  vorher  die  Ausgaben  mit  einiger  Genauigkeit ­
  kaum  festgesetzt  werden  können.  Denn  es  muß  ja  vor  Augen
gehalten  werden,  daß  die  Zusammenstellung  des  Budgets  von  Seite
der  Verwaltung  Monate  in  Anspruch  nimmt.  Nehmen  wir  ein  Beispiel: ­
  Die  Vorarbeiten  für  das  Budget  des  Jahres  1917  müssen
mindestens  gegen  Mitte  des  Jahres  1916  in  Angriff  genommen
werden.  Eine  genaue  Beurteilung  der  Verhältnisse  ist  also  außerordentlich ­
  schwierig.  Es  sind  also  zwei  Bedingungen  zu  erfüllen.
Einerseits  ist  es  notwendig,  daß  die  Zusammenstellung  des  Budgets
möglichst  nahestehe  dem  Jahre,  auf  welches  es  sich  bezieht,  andererseits ­
  aber  auch  genügend  entfernt,  daß  für  dessen  Zusammenstellung
und  insbesondere  parlamentarische  Verhandlung  genügend  Zeit  zur
            
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