50 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget..
Steuerverweigerung der ungarischen Volksvertretung kommt auf dasdeutlichste
zum Ausdruck in den auf die Selbstverwaltung der
Komitate, Städte und Gemeinden bezüglichen Gesetzen, die die
Verfügung enthalten, daß die vom Reichstage nicht bewilligten
Steuern von den Organen der Selbstverwaltungskörper nicht eingehoben
werden dürfen.
3. Die parlamentarische Überwachung der finanziellen Gebarung
der Regierung hängt in erster Reihe von der Art und Weise der
Überwachung ab. In dieser Beziehung bildet ein wichtiges Moment
der Zeitpunkt der Budgetverhandlung. Hierauf sind verschiedene
Umstände von maßgebender Bedeutung. Vor allem muß natürlich
das Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden, der es wahrscheinlich
erscheinen läßt, daß das Budget voraussichtlich noch vor
Beginn des entsprechenden Finanzjahres fertiggestellt werden könne..
Wenn das Budget bis zu diesem Zeitpunkt nicht verabschiedet ist r
so bedeutet dies eine Minderung der Rechte des Parlaments, da
dann der Staatshaushalt ohne Budget geführt werden muß. Und
wenn dieser Fall öfters eintritt, so wirkt er auch auf die Gründlichkeit
der Budgetverhandlung zurück; denn wenn der Staatshaushalt
öfters ohne Budget geführt wird, wird sich nach und nach
der Gedanke einnisten, daß ja die Budget Verhandlung ohnedies
einen geringen Wert hat, was schon den Ernst der Budgetverhandlung
ungünstig beeinflussen wird. Außerdem ist es ja natürlich,
daß die verspätete Fertigstellung des Budgets auch der Exekutive
viel Schwierigkeiten verursacht. Doch wenn auch einerseits das
Budget zu einem Zeitpunkt verhandelt werden muß, welcher die
Fertigstellung desselbön sichert — also möglichst frühe —, so
fordern andererseits wichtige Interessen, daß dasselbe nicht lange
vor Eintritt des entsprechenden Finanzjahres beraten werde, da ja
bei der Verwickeltheit, Veränderlichkeit und Größe des Regierungsapparates
auf lange Zeit vorher die Ausgaben mit einiger Genauigkeit
kaum festgesetzt werden können. Denn es muß ja vor Augen
gehalten werden, daß die Zusammenstellung des Budgets von Seite
der Verwaltung Monate in Anspruch nimmt. Nehmen wir ein Beispiel:
Die Vorarbeiten für das Budget des Jahres 1917 müssen
mindestens gegen Mitte des Jahres 1916 in Angriff genommen
werden. Eine genaue Beurteilung der Verhältnisse ist also außerordentlich
schwierig. Es sind also zwei Bedingungen zu erfüllen.
Einerseits ist es notwendig, daß die Zusammenstellung des Budgets
möglichst nahestehe dem Jahre, auf welches es sich bezieht, andererseits
aber auch genügend entfernt, daß für dessen Zusammenstellung
und insbesondere parlamentarische Verhandlung genügend Zeit zur