Full text: Finanzwissenschaft

54 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes n. das Budget. 
Budget bewilligt werden muß. Am radikalsten war das Vorgehen 
Englands, wo im Jahre 1896 resp. 1901 und 1902 das sogenannte 
Guillotineverfahren angenommen wurde. Demgemäß muß das Budget 
innerhalb 20 Tagen, eventuell auf Antrag innerhalb 23 Tagen und 
zwar spätestens am 5. August zustande kommen. In jene 20 Tage 
werden gewisse Tage nicht eingerechnet, so jene, an welchen das 
Budget nicht den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildet 1 ) usw. 
Trotzdem kam das Budget für das Jahr 1909/10 erst einen Monat 
nach Ablauf des Jahres — am 29. April 1910 — zustande. Ein 
ähnliches System ist gegenwärtig in Ungarn in Übung. Am 20. 
Tage der Verhandlung muß über den den Gegenstand der Debatte 
bildenden Teil des Budgets abgestimmt werden. Die noch nicht 
verhandelten Teile des Budgets müssen in weiteren 10 Tagen votiert 
werden. Die Budgetdebatte kann also höchstens einen Monat in 
Anspruch nehmen. Überdies bestimmen die Hausregeln, daß in jenen 
Sitzungen, in welchen das Budget oder eine Indemnitätsvorlage ver 
handelt wird, die Verhandlungszeit wenigstens acht Stunden be 
tragen muß. 
Viel weitergehend sind jene Einrichtungen, welche das Budget 
selbst zergliedern und demgemäß Teile ausscheiden, welche nicht 
der Gegenstand der alljährlich sich erneuernden Budgetdebatte sind. 
Auch hier ist das Vorgehen Englands vorbildlich, welches sich das 
System des Normalbudgets geschaffen hat. Das Wesen des Normal 
budgets besteht darin, daß ein Teil des Budgets der jährlichen 
Votierung entzogen ist. Gewisse Ausgaben — consolidated fund 
services — sind auf gewisse Einnahmen — consolidated fund 
angewiesen. Zu den Ausgaben gehören die Zivilliste, die Zinsen 
der Staatsschulden, Gehälter, Renten für die Familien großer Helden 
(Nelson) usw., diese Ausgaben bildeten vormals ein Drittel, gegen 
wärtig etwa 16 °/ n der Ausgaben. Von den Steuern wird die Ein 
kommensteuer alljährlich votiert, während beiläufig die Hälfte der 
Einnahmen der jährlichen Votierung nicht unterliegt. Dies das 
Wesentliche des sogenannten Normalbudgets, das eigentlich 
*) Interessant sind die folgenden Bemerkungen von Lotz über die politischen 
Voraussetzungen dieses Verfahrens: Die englische Regierung, die die Führung 
im Unterhause hat und haben muß, vermag eine Zeiteinteilung für Erledigung 
des Budgets im Unterhause festzusetzen und streng durchzuführen ; in anderen 
Ländern, deren Minister nicht eine solche autoritative Stellung im Parlamente 
auf Grund von Vertrauen, wie in England genießen, können es die Regierungen 
nicht wagen, eine Verkürzung der Budgetberatung anzuregen, und die Parla 
mentspräsidenten scheitern auch ihrerseits oft genug beim Versuche, eine Be 
schleunigung durchzusetzen ; ... selbst die parlamentarischen Minister 1 rankreichs 
aber haben nicht eine derart führende Stellung wie der englische Premierminister 
im Parlament (Finanzwissenschaft, Tübingen 1916, 8. 117).
	        
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