Full text : Finanzwissenschaft

54  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  n.  das  Budget.
Budget  bewilligt  werden  muß.  Am  radikalsten  war  das  Vorgehen
Englands,  wo  im  Jahre  1896  resp.  1901  und  1902  das  sogenannte
Guillotineverfahren  angenommen  wurde.  Demgemäß  muß  das  Budget
innerhalb  20  Tagen,  eventuell  auf  Antrag  innerhalb  23  Tagen  und
zwar  spätestens  am  5.  August  zustande  kommen.  In  jene  20  Tage
werden  gewisse  Tage  nicht  eingerechnet,  so  jene,  an  welchen  das
Budget  nicht  den  ersten  Gegenstand  der  Tagesordnung  bildet 1 )  usw.
Trotzdem  kam  das  Budget  für  das  Jahr  1909/10  erst  einen  Monat
nach  Ablauf  des  Jahres  —  am  29.  April  1910  —  zustande.  Ein
ähnliches  System  ist  gegenwärtig  in  Ungarn  in  Übung.  Am  20.
Tage  der  Verhandlung  muß  über  den  den  Gegenstand  der  Debatte
bildenden  Teil  des  Budgets  abgestimmt  werden.  Die  noch  nicht
verhandelten  Teile  des  Budgets  müssen  in  weiteren  10  Tagen  votiert
werden.  Die  Budgetdebatte  kann  also  höchstens  einen  Monat  in
Anspruch  nehmen.  Überdies  bestimmen  die  Hausregeln,  daß  in  jenen
Sitzungen,  in  welchen  das  Budget  oder  eine  Indemnitätsvorlage  verhandelt ­
  wird,  die  Verhandlungszeit  wenigstens  acht  Stunden  betragen ­
  muß.
Viel  weitergehend  sind  jene  Einrichtungen,  welche  das  Budget
selbst  zergliedern  und  demgemäß  Teile  ausscheiden,  welche  nicht
der  Gegenstand  der  alljährlich  sich  erneuernden  Budgetdebatte  sind.
Auch  hier  ist  das  Vorgehen  Englands  vorbildlich,  welches  sich  das
System  des  Normalbudgets  geschaffen  hat.  Das  Wesen  des  Normalbudgets ­
  besteht  darin,  daß  ein  Teil  des  Budgets  der  jährlichen
Votierung  entzogen  ist.  Gewisse  Ausgaben  —  consolidated  fund
services  —  sind  auf  gewisse  Einnahmen  —  consolidated  fund
angewiesen.  Zu  den  Ausgaben  gehören  die  Zivilliste,  die  Zinsen
der  Staatsschulden,  Gehälter,  Renten  für  die  Familien  großer  Helden
(Nelson)  usw.,  diese  Ausgaben  bildeten  vormals  ein  Drittel,  gegenwärtig ­
  etwa  16  °/ n  der  Ausgaben.  Von  den  Steuern  wird  die  Einkommensteuer ­
  alljährlich  votiert,  während  beiläufig  die  Hälfte  der
Einnahmen  der  jährlichen  Votierung  nicht  unterliegt.  Dies  das
Wesentliche  des  sogenannten  Normalbudgets,  das  eigentlich
*)  Interessant  sind  die  folgenden  Bemerkungen  von  Lotz  über  die  politischen
Voraussetzungen  dieses  Verfahrens:  Die  englische  Regierung,  die  die  Führung
im  Unterhause  hat  und  haben  muß,  vermag  eine  Zeiteinteilung  für  Erledigung
des  Budgets  im  Unterhause  festzusetzen  und  streng  durchzuführen ;  in  anderen
Ländern,  deren  Minister  nicht  eine  solche  autoritative  Stellung  im  Parlamente
auf  Grund  von  Vertrauen,  wie  in  England  genießen,  können  es  die  Regierungen
nicht  wagen,  eine  Verkürzung  der  Budgetberatung  anzuregen,  und  die  Parlamentspräsidenten ­
  scheitern  auch  ihrerseits  oft  genug  beim  Versuche,  eine  Beschleunigung ­
  durchzusetzen ;  ...  selbst  die  parlamentarischen  Minister  1  rankreichs
aber  haben  nicht  eine  derart  führende  Stellung  wie  der  englische  Premierminister
im  Parlament  (Finanzwissenschaft,  Tübingen  1916,  8.  117).
            
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