Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 
61 
Freilich kann nicht geleugnet werden, daß bei der komplizierten. 
Natur des Staatshaushaltes es mit gewissen Nachteilen verbunden 
ist, wenn mit einem bestimmten Tage gewissermaßen der Lebens 
faden abgeschnitten wird, namentlich wenn wir noch in Betracht 
ziehen, daß das Budgetgesetz oft spät zustande kommt. Auch stellt 
sich hier die Gefahr ein, daß, sofern die Regierung nicht berechtigt 
ist, nach Ablauf des Budgets Verfügungen zu treffen, vor Ablauf 
des Jahres in aller Eile — vielleicht manchmal ohne Berechtigung 
— die bewilligten Summen in Anspruch genommen werden. Auch 
haben wir hier mit der Gefahr zu rechnen, daß der Finanzminister, 
um seine Gebarung in rosigem Lichte zu zeigen, neue Ausgaben 
einfach verschiebt. Dagegen bietet dieses System Garantie für eine 
rasche, nicht langwierige Kontrolle des Staatshaushaltes, was die 
Folge eines Systems ist, wo die Realisierung des Budgets sich auf 
Jahre hinziehen kann, auch vereinfacht dieses System die Buch 
führung, bei der die Bücher mit den Tatsachen immer überein 
stimmen. Diesem System gegenüber steht jenes System, welches 
das Budget als ein selbständiges Ganzes betrachtet, dessen Reali 
sierung weiter an einen Zeitpunkt nicht geknüpft und dessen Ver 
fügungen auch nach Jahren durchgeführt werden können, wenn sie 
ansonst noch nicht realisiert sind. Wir können dieses System das 
verwaltungsmäßige System nennen, weil es sich mehr der 
Natur der Verwaltung anschmiegt. Die der Regierung gegebene 
Bevollmächtigung ist also eine unbedingte, weiter an eine gewisse 
Zeit nicht gebundene. Manche gebrauchen zur Bezeichnung dieses 
Systems die Benennung Budgetsystem, weil hier das votierte Budget 
maßgebend ist, das erstere System das Kassensystem, wo das in 
Betracht kommt, was tatsächlich durch die Kasse läuft (systeme 
d’exercice, s. di competenza, Systeme de gestion, s. di cassa). Aus 
dem Vorhergesagten muß der Schluß - gezogen werden, daß jenes 
System die meisten Vorteile besitzt, welches die Mitte hält, also 
das Budget noch für einige Zeit über das Finanzjahr hinaus in 
Geltung läßt, gewissermaßen eine Ergänzungsperiode von einigen 
Monaten zuläßt. Wenn gar keine Einschränkung stattfinden würde, 
so würde ja auch der Nachteil sich einstellen, daß die einzelnen 
Jahre ihren individuellen Charakter verlieren; die Regierung könnte 
sich unter derft Vorwände, daß das Budget noch nicht abgeschlossen 
ist, auf Jahre hinaus der Pflicht der Rechnungslegung entziehen, 
wodurch auch oft die Möglichkeit einer genauen Kontrolle abnimmt. 
England huldigt dem kaufmännischen System, das Budget wird mit 
Ablauf des Jahres abgeschlossen und etwa notwendige Kredite 
müssen wieder eingestellt werden. Die Durchführung dieses Systems
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.