Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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Freilich  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  bei  der  komplizierten.
Natur  des  Staatshaushaltes  es  mit  gewissen  Nachteilen  verbunden
ist,  wenn  mit  einem  bestimmten  Tage  gewissermaßen  der  Lebensfaden ­
  abgeschnitten  wird,  namentlich  wenn  wir  noch  in  Betracht
ziehen,  daß  das  Budgetgesetz  oft  spät  zustande  kommt.  Auch  stellt
sich  hier  die  Gefahr  ein,  daß,  sofern  die  Regierung  nicht  berechtigt
ist,  nach  Ablauf  des  Budgets  Verfügungen  zu  treffen,  vor  Ablauf
des  Jahres  in  aller  Eile  —  vielleicht  manchmal  ohne  Berechtigung
—  die  bewilligten  Summen  in  Anspruch  genommen  werden.  Auch
haben  wir  hier  mit  der  Gefahr  zu  rechnen,  daß  der  Finanzminister,
um  seine  Gebarung  in  rosigem  Lichte  zu  zeigen,  neue  Ausgaben
einfach  verschiebt.  Dagegen  bietet  dieses  System  Garantie  für  eine
rasche,  nicht  langwierige  Kontrolle  des  Staatshaushaltes,  was  die
Folge  eines  Systems  ist,  wo  die  Realisierung  des  Budgets  sich  auf
Jahre  hinziehen  kann,  auch  vereinfacht  dieses  System  die  Buchführung, ­
  bei  der  die  Bücher  mit  den  Tatsachen  immer  übereinstimmen. ­
  Diesem  System  gegenüber  steht  jenes  System,  welches
das  Budget  als  ein  selbständiges  Ganzes  betrachtet,  dessen  Realisierung ­
  weiter  an  einen  Zeitpunkt  nicht  geknüpft  und  dessen  Verfügungen ­
  auch  nach  Jahren  durchgeführt  werden  können,  wenn  sie
ansonst  noch  nicht  realisiert  sind.  Wir  können  dieses  System  das
verwaltungsmäßige  System  nennen,  weil  es  sich  mehr  der
Natur  der  Verwaltung  anschmiegt.  Die  der  Regierung  gegebene
Bevollmächtigung  ist  also  eine  unbedingte,  weiter  an  eine  gewisse
Zeit  nicht  gebundene.  Manche  gebrauchen  zur  Bezeichnung  dieses
Systems  die  Benennung  Budgetsystem,  weil  hier  das  votierte  Budget
maßgebend  ist,  das  erstere  System  das  Kassensystem,  wo  das  in
Betracht  kommt,  was  tatsächlich  durch  die  Kasse  läuft  (systeme
d’exercice,  s.  di  competenza,  Systeme  de  gestion,  s.  di  cassa).  Aus
dem  Vorhergesagten  muß  der  Schluß  -  gezogen  werden,  daß  jenes
System  die  meisten  Vorteile  besitzt,  welches  die  Mitte  hält,  also
das  Budget  noch  für  einige  Zeit  über  das  Finanzjahr  hinaus  in
Geltung  läßt,  gewissermaßen  eine  Ergänzungsperiode  von  einigen
Monaten  zuläßt.  Wenn  gar  keine  Einschränkung  stattfinden  würde,
so  würde  ja  auch  der  Nachteil  sich  einstellen,  daß  die  einzelnen
Jahre  ihren  individuellen  Charakter  verlieren;  die  Regierung  könnte
sich  unter  derft  Vorwände,  daß  das  Budget  noch  nicht  abgeschlossen
ist,  auf  Jahre  hinaus  der  Pflicht  der  Rechnungslegung  entziehen,
wodurch  auch  oft  die  Möglichkeit  einer  genauen  Kontrolle  abnimmt.
England  huldigt  dem  kaufmännischen  System,  das  Budget  wird  mit
Ablauf  des  Jahres  abgeschlossen  und  etwa  notwendige  Kredite
müssen  wieder  eingestellt  werden.  Die  Durchführung  dieses  Systems
            
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