Full text: Russlands Kultur und Volkswirtschaft

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mit ausreichender Weidenahrung schwieriger 1 ). Nicht selten bedeutet der 
Austritt einzelner auch geradezu eine Verschlechterung der Bodenrechte für 
die in der Gemeinschaft Verbleibenden. Allerdings lautet die Vorschrift, daß 
der Wert des zusammengelegten Grundstücks dem der bisher besessenen Par 
zellen entsprechen soll. Treten einzelne aus, so wird ihr Besitz in der Regel 
aus dem oben erwähnten Grunde an die Peripherie der Gemarkung verlegt. 
In der waldreichen Nordhälfte Rußlands befinden sich Grenzländereien 
häufig in niedrigem Kulturzustand; Sumpf und Gestrüpp sind hier zu be 
kämpfen. Der Ausgebaute erleidet demnach einen Verlust an Qualität, der 
durch größeren Umfang der neuen Besitzung wieder ausgeglichen werden 
muß. Anders aber im Schwarzerdgebiet, wo die Außenlagen der Gemarkung 
häufig gerade so gut, wenn nicht besser wie die dem Dorfe näheren Felder sind. 
Hier kann es leicht geschehen, daß die mit dem Ausbau den Anfang machenden 
Bauern verhältnismäßig • zu gut bedacht werden, was bei einer Behörde, die 
der Reform energisch Eingang verschaffen will, sehr verständlich ist. Hat eine 
solche Bevorzugung stattgefunden, so werden bald andere Bauern in der 
Hoffnung auf gleichen Vorteil mit dem Antrag folgen, und schließlich wird sich 
die immer mehr zusammenschmelzende Dorfgenossenschaft gedrängt fühlen, 
sich für allgemeine Zusammenlegung zu entscheiden, damit nicht zuletzt zu 
wenig Land oder doch zu wenig gutes Land für die Mehrheit der kleineren 
und schwächeren Wirte übrigbleibt. Dieser Art schien mir die Entwicklung 
zu sein, die in einer großen Gemeinde im Gouvernement Charkow Platz 
gegriffen hat. So zeigt sich, daß die Bestimmungen des russischen Gesetzes 
bezüglich der Provokation nur formell der Majorität die Entscheidung über 
lassen. In Wirklichkeit kann unter Umständen der einzelne die ganze Ge 
meinde unter seinen Willen zwingen. Auch abgesehen von der Frage, ob die 
Gemeinde dem Vorgehen einzelner folgt oder nicht, ist selbstverständlich 
die Möglichkeit des Austritts einzelner sozial von großer Bedeutung. Sie 
ermöglicht es, den wirtschaftlichen Abstand zwischen den tüchtigen, vor 
wärtsstrebenden Bauern und der zäh am Alten festhaltenden Menge schnell 
zu erweitern. Es ist somit begreiflich, daß gerade die Statthaftigkeit des 
Einzelaustritts von den regierungsfeindlichen Parteien mit besonderer 
Heftigkeit angegriffen wird. 
Weiter verdient folgende Besonderheit der russischen Gesetzgebung 
hervorgehoben zu werden, die gleichfalls im Gegensatz zu der Stein-Harden- 
bergschen Agrarreform steht. Diese beseitigte die Schranken, die sich 
*) Z. B. dadurch, daß der Weidewechsel gestört wird. Diese oder jene Hutung, die in einer 
bestimmten Jahreszeit betrieben zu werden pflegte, zeigt sich jetzt als unzureichend, während 
andere Flächen ungeschmälert blieben.
	        
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