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bestimmen die Teilhaber im voraus, von welchem Punkte aus die Abfindungs-
grundstücke ausgemessen werden sollen, und wie diese Arbeit zu Ende
geführt werden muß. Darauf wird die Reihenfolge der verschiedenen Grund
stücke unter den Teilhabern durch das Dos festgestellt.
Nachdem die Abfindungsgrundstücke im Felde abgesteckt sind, werden
die Teilhaber zum Planvorlegungstermin einberufen. Den versammelten
Teilhabern legt der Randeinrichter das Planprojekt vor und nimmt
Einwände gegen die Dandeinrichtung entgegen. Falls er die Einwände als
begründet anerkennt, veranlaßt er die Ausführung der erforderlichen
Änderungen, wonach er das Planprojekt aufs neue vorlegt. Wenn
keine Einwände vorgebracht werden oder der Dandeinrichter die vorge
brachten Einwände als unbegründet ansieht, setzt er ein Protokoll über die
Planvorlegung auf und tut kund, daß alle Klagen und Einwände gegen die
Dandeinrichtung in Verlauf von 30 Tagen der Kreiskommission zugestellt
werden müssen. Nach Ablauf dieses Termins werden die Randeinrichtungs-
akten an die Bezirkskommission eingesandt, deren Beschluß die endgültige
Bestätigung der betreffenden Auseinandersetzung zur Folge hat.
Die kolonisatorische Tätigkeit der Bauernbank geht jetzt in derselben
Richtung wie die D T mlegungsarbeiten der Bandeinrichtungskommissionen,
d. h. die angekauften Güter werden meistens in gut abgerundete Einzelhöfe
unterparzelliert.
Die Umlegung des Bauernlandes und die Einrichtung neuer Wirtschaften
auf gekauftem Bande erfordern in den meisten Fällen größere Auslagen
für verschiedene unumgängliche Meliorationsarbeiten, für Abbau und Brunnen,
als die betreffenden Wirte aus eigenen Mitteln bestreiten können. Um solchen
Wirten die notwendigste Hilfe zu leisten, läßt die Krone ihnen durch Ver
mittelung der Bandeinrichtungskommissionen kleinere Summen verabfolgen,
meist als zinsfreies Darlehen auf 15 Jahre; nur in besonders beachtens
werten Fällen kann dieser Beitrag ohne Verpflichtung der Rückerstattung
gegeben werden. In dieser Weise sind im Verlauf der letzten 5 Jahre, bis
zum 1./14. Januar 1912, 13452543 Rubel 147670 Wirten als Darlehen und
864 597 Rubel 32 100 Wirten ohne Forderung von Rückerstattung ausgezahlt
worden.
Aber nicht nur pekuniäre Hilfe haben die Bauern bei ihrem Übergang
von Gemeinwirtschaft mit Flurzwang zur Sonderwirtschaft nötig. Noch
wichtiger für die Hebung ihrer Wirtschaften mag Hilfe und Rat in agrono
mischer Beziehung sein. Auch in dieser Hinsicht müssen die Bandeinrichtungs
kommissionen mit helfender Hand zur Seite stehen. Im Jahre 1908 wurde
der Grund zu dieser Tätigkeit der Bandeinrichtungskommissionen gelegt
und für diesen Zweck 171 093 Rubel verausgabt. Das Budget ist in