Full text: Die besonderen direkten Gemeindesteuern in Preußen

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werte Anpassung der Steuersumme an die Größe der Bevölkerung, 
die gerade in diesen Betriebsstätten eine jährliche Zunahme des 
Konsumentenkreises mit sich bringt, der den Betrieben insgesamt 
zuwächst. Der Grundsatz der Festsetzung eines möglichst kon 
stanten Steuerbetrages wird allerdings hier durchbrochen und in 
Hamborn zum großen Teil aufgehoben. Doch suchen beide Ord 
nungen das Äquivalent für die Sicherung eines Erwerbskreises, 
das in der Betriebssteuer sich mit ausdrücken soll, besser zu erfassen 
als dies in den Ordnungen mit vorwiegend festen Erträgen, die 
sich den gesteigerten Ertragsmöglichkeiten nicht wie in Hamborn 
und besonders in Gelsenkirchen anpassen können. Die Betriebs 
steuerordnungen von Dortmund und Posen gehen von völlig selb 
ständigen Grundlagen aus. Sie bemessen sich beide nach dem 
Ertrage, jedoch in Dortmund auch unter Berücksichtigung des 
Anlage- und Betriebskapitals, und setzen bestimmte Steuerbeträge 
fest, die sich nach der Höhe der Besteuerungsmaßstäbe abstufen. 
Für Betriebe mit einem Ertrage unter 1500 Mk. oder einem An 
lage- und Betriebskapital unter 3000 Mk. beträgt die Steuer in 
Dortmund 10 Mk. und steigt allmählich bei einem Ertrage von 
15000 bis 20000 Mk. oder einem Kapital von 150000 bis 200000 Mk. 
bis 100 Mk. Die weiteren Stufen steigen um je 10000 Mk. Ertrag 
bzw. 200000 Mk. Anlage- und Betriebskapital mit einer Erhöh 
ung des Steuersatzes um je 50 Mk. Diese Sätze, die nur Grund 
beträge darstellen, deren tatsächlich zu erhebender Prozentsatz 
jährlich festgesetzt wird, gelten für Betriebe, welche keine geistigen 
Getränke verabfolgen, mit der Maßgabe, daß nur 4 / 6 des Steuer 
satzes berechnet werden. Die Posener Ordnung legt der Be 
steuerung einen Tarif mit Normalsätzen zugrunde, die aber nur 
bei Betrieben, welche keine geistigen Getränke führen, ohne Zu 
schlag erhoben werden. Die Steuer bemißt sich ausschließlich 
nach dem Ertrage und beginnt bei Erträgen unter 1500 Mk. mit 
10 Mk., allmählig steigend bis 120 Mk. bei Erträgen von 10000 
bis ii 000 Mk. Bei höheren Erträgen erhöht sich die Steuer für 
jede 1000 Mk. mehr um 20 Mk. Für Bars sowie für Wirtschaften 
mit weiblicher Bedienung, für die entweder eine besondere Polizei 
stunde besteht oder bei denen die zur Bedienung der Gäste be 
schäftigten weiblichen Personen nicht zur Familie des Wirts gehören, 
ebenso für Wirtschaften, in denen vorwiegend Branntwein oder 
Spiritus verschenkt wird, wird der Normalsatz des Tarifs um die 
Plälfte erhöht. In beiden Gemeinden lag der Anlaß zur Einführung 
einer autonomen Ordnung und ihrer selbständigen Ausgestaltung
	        
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