Full text : Der deutsche Zollverein

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preußischer-,  und  Leipzig  sächsischerseits.  Noch  war  man  in  Sachsen
so  zaghaft,  daß  man  sogar  die  Naumburger  Messe  für  eine  gefährliche ­
  Konkurrentin  der-Leipziger  ansah,  und  verlangte  für  Leipzig
denselben  Meßrabatt,  den  Preußen  Frankfurt  gewährte,  was
Maaßen  wieder  zu  gefährlich  für  dieses  ansah.  So  zogen  sich  die
Verhandlungen,  die  sächsischerseits  von  dem  sehr  tüchtigen  Finanzminister ­
  von  Zeschau  geführt  wurden,  ergebnislos  in  die  Länge,
bis  das  Ereignis  eintrat,  das  Sachsen  zu  einer  möglichst  raschen
Entscheidung  zwang.
Bei  dem  Abschluß  des  Handelsvertrags  mit  dem  württembergisch-bayrischen
  Zollverein  ain  27.  Mai  182»  war  bereits  auf
die  Möglichkeit  einer  späteren  Verschmelzung  des  nördlichen  mit
dem  südlichen  Vereine  hingewiesen  worden.  Mittlerweile  hatten
sich  die  schon  früher  berührten  finanziellen  Schwierigkeiten  des
oberdeutschen  Bundes  vermehrt,  und  beide  Mächte  stellten  nun  in
Berlin  den  Antrag  auf  eine  Verschmelzung  der  beiden  Vereine.  Dementsprechend ­
  wurden  die  Verhandlungen  im  Dezember  1851  in
Berlin  eröffnet.  Aber  auch  hier  gab  es  schwere  Bedenken.
Schon  der  Zutritt  der  beiden  Dessen  hatte  ein  finanzielles  Opfer
für  Preußen  bedeutet,  was  sich  aus  dem  Zollertrag  pro  Kopf
ergab;  er  begann,  nachdem  er  182»  noch  25,3  Sgr.  betragen  hatte,
nunmehr  zu  sinken  und  drohte  das  bei  der  Aufnahme  Bayerns
und  Württembergs  noch  mehr  zu  tun,  da  dort  die  Konsumtion
von  Kolonialwaren  nicht  so  hoch  stand  wie  in  Preußen.  Tatsächlich ­
  sank  auch  dann  der  Durchschnitt  in  den  Zähren  1884—39
auf  22  Sgr.  pro  Kopf.  Preußen  verlangte  also,  wie  es  auch  Sachsen
gegenüber  getan  hatte,  ein  Präzipuum,  d.  h.  die  Auszahlung  einer
seinen  angeblichen  Verlusten  entsprechenden  Summe  aus  den  gemeinsamen ­
  Zolleinkünften  zum  Voraus,  ehe  an  die  vertragsgemäße ­
  Teilung  nach  der  Kopfzahl  gegangen  würde.  Eine  weitere
Schwierigkeit  bot  die  Anwendung  der  Gemeinschaftlichkeit  der
Konsumtionssteuern  in  Bayern  auf  das  Bier.  Preußen  erzielte
von  seinem  Biere  kaum  1300  000  Taler  an  Steuern  oder
3  Sgr.  pro  Kopf,  Bayern  dagegen  in  seinem  rechtsrheinischen  Ge ­
            
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