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gewähren. Darüber hinaus sehen die Grundsätze eine Anzahl Leistun
gen vor, welche über die Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs
hinaus eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, eine Sonderhilfe
für Wöchnerinnen und Schwangere, die Erziehung und Erwerbs
befähigung bei Minderjährigen und die Erwerbsbefähigung bei
Blinden, Taubstummen und Krüppeln bezwecken. Insofern stimmen
die Reichsgrundsätze mit dem im BGB. festgelegten Umfang des
Unterhaltsanspruches überein.
Der Unterhalt, welchen die Ehegatten einander zu gewähren VGB. iscoi.i
haben, ist in der durch die eheliche Lebensgemeinschaft gebotenen
Weise zu gewähren, also in der Regel in Natur in der Ehewohnung,
unter Umständen außerhalb des Hauses in Geld, wenn z. B. der
Ehegatte in einer Krankenanstalt ist.
Leben die Ehegatten getrennt, so ist, solange einer von ®®' 8 - A
ihnen — sei es der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltsverpflich
tete — die Herstellung des ehelichen Lebens verweigern darf
und verweigert, der Unterhalt durch Entrichtung einer drei Mo
nate im voraus zahlbaren Geldrente zu gewähren. Über die Berech
tigung der Weigerung entscheidet nur das Gericht. Die Höhe der ' 8 ® 2) . 13601
Unterhaltsrente ist nach der Lebensstellung des Mannes zu be
messen. Nur wenn der getrennt lebende Gatte sich einer Verfehlung «®«- 161111
schuldig macht, die den anderen zur Pflichtteilsentziehung berechtigt,
muß er sich mit dem notdürftigen Unterhalt begnügen. Im »®». 136111
Falle des befugten Getrennt-Lebens kann der Ehemann seine Unter
haltsleistungen auch einstellen oder auf die Zahlung eines Beitrages
beschränken, wenn dieses mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie auf
die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten der Billig
keit entspricht.
Auch im Falle der Ehescheidung ist der Unterhalt seitens $»». 1578
des schuldigen Teils (siehe oben) durch Entrichtung einer für drei
Monate im voraus zahlbaren Geldrente zu gewähren, für welche nach
den Umständen Sicherheit zu leisten ist und bei Vorbringen wichtiger
Gründe der Berechtigte Kapitalabfindung verlangen kann. Ist der s 660
unterhaltsberechtigte Ehegatte durch sein sittliches Verschulden be
dürftig geworden, kann nur der notdürftige Unterhalt verlangt
werden.
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegen die Kinder wird durch
die Ehescheidung der Eltern nicht berührt und ist unabhängig von der
Verteilung des Personensorgerechtes über die Kinder.
Der Unterhalt, welchen der Vater des unehelichen Kin - j™ 6
des diesem zu gewähren hat, umfaßt den gesamten Lebensbedarf
sowie die Kosten der Erziehung und Vorbildung zu einem Berufe.