Full text : Versicherung und Wirtschaft

16

säubert  und  aus  eine  bestimmte  feste  Vorstellung  beschränkt
werden. 7 )
So  hat  die  Sprache  neben  einer  allgemeinen  Bedeutung
(Zusicherung)  für  das  Wort  „Versicherung"  drei  besondere
Bedeutungen:  nämlich  die  eines  Vorganges  (Vereinigung),  die
eines  Zustandes  (Versicherungsgemeinschaft  als  Ergebnis  der
Vereinigung)  und  schließlich  die  einer  Einrichtung,  durch  welche ­
  jener  Vorgang  wirtschaftlich  in  Erscheinung  tritt.  Es  steht
nun  gewiß  der  Wissenschaft  frei,  welche  Bedeutung  sie  wählen
will.  Wagner,  Conrad,  Manes,  Loewy,  Marschner,
  Rüdiger  u.  a.  haben  sich  für  den  Begriff  der  Einrichtung ­
  entschieden.  Leris,  Moldenhauer,  Cohn,
Stephinger,  Wörner,  Gobbi,  Lei  bl,  u.  a.  haben
dagegen  nur  den  Vorgang  selbst  im  Auge.  Bedeutet  dies
keinen  wesentlichen  Unterschied,  so  herrscht  auch  über  die  Elemente ­
  der  Versicherungserscheinung,  die  Ungewißheit  eines  künftigen ­
  Geschehens,  sowie  die  Meisterung  solcher  Eventualität
durch  Assoziation,  im  allgemeinen  Übereinstimmung.  Nur  die
Art  und  Weise  dieser  Eventualität  ist  durchaus  strittig  geblieben. ­
  Zwar  hat  die  von  Manes  in  die  deutsche  Wissenschaft ­
  eingeführte  Bedarfstheorie  G  o  b  b  i  s  durch  die  Formel
der  „Bedarfsdeckung"  die  Einheit  des  Begriffes  herzustellen
geglaubt.  Seitdem  aber  die  Stimmen  sich  mehren,  welche  die
Unhaltbarkeit  der  Bedarfstheorie  verkünden,  8 )  erscheint  es  geboten, ­
  einmal  eine  erklärende  Auflösung  der  bestehenden  Widersprüche ­
  zu  suchen.  Eine  Abhandlung,  welche  sich  diese  Aufgabe
gestellt  hat,  wird  eine  Prüfung  des  Vorstellungsinhaltes  der
Definitionen  vorzunehmen  haben;  sie  wird  untersuchen,  ob  von
dem  allgemeinen  Inhalt  der  Versicherungserscheinung  das  Ne-')

  Schmoller  a.  a.  O.  S.  465f.
8 )  Wallmann,  Versicherungszeitschrift,  Bd.  Xbl  S.  1067,  Krosta,
Über  den  Begriff  Versicherung  (Bonn  1910)  S.  74  f.,  Wörner,  Allgemeine ­
  Versicherungslehre  (Leipzig  1910)  S.  24.  IV,  Lupka,  Der  Begriff
des  Versicherungsvertrages  (Zeitschr.  f.  d.  g.  Äandels-  und  Konkursrecht,
Stuttgart  1910)  S.  560,  Leibl,  a.  a.  O.  S-20,  Stephinger,  Versicherung ­
  und  Gesellschaft  (Jena  1913)  S.  2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.