Full text : Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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k :tung  der  Absetzungen  für  Abnutzung.  39
bringen  darf,  den  das  Produkt  später  ein«
sondern  denjenigen,  den  es  eben  als  Pro-4
  msprozesses,  d.  i.  bei  dessen  Beendigung  hat.
r  |  i, er  Wert  der  Produktionsmittel  vor  Be-'-ionsprozesses
  erfahren  hat,  haben  mit  den
ebenso  wenig  zu  tun,  wie  Wertändernngen,
^  dukte  nach  Beendigung  des  Produktions-,
  mit  dem  Rohertrag  des  Produktionsprot
  einzelnen  Vorgänge  der  Herstellung  eines
s  gilt,  gilt  sinngemäß  auch  von  der  Erbaren
  Einkommens  eines  einzelnen  Jahres,
"euergesetz  betrachtet  die  Erzielung  von  Erneinzelnen
  Kalender-  oder  Geschäftsjahr  als
t,  in  sich  und  gegen  Vergangenheit  und  Zueu
  Wirtschaftsprozeß  und  besteuert  nur  das
bgeschlossenen,  selbständigen  Prozesses.  Destd)
  grundsätzlich  den  Abzug  von  Verlusten
>n  dem  Einkommen  späterer  Jahre  ab  und
^^wußtermaßen  eine  Ausnahme  nur  in  8  59
^ung  des  Geldentwertungsgesetzes.  Em  den
Minuseinkommens  des  Vorjahrs  vom  Einüben ­
  Jahres  zulassender  Zusatz  zu  §  13  war
Vovelle  vom  24.  März  1921  im  Ausschüsse
rde  aber  int  Plenum  des  Reichstags  wieder
der  Abgeordnete  Keil  ihn  mit  Recht  als
-lichen  Einbruch  in  das  ganze  System  der
bezeichnet  hatte  (Sten.-Ber.  S.  3265  B).
agt  grundsätzlich  nur:  Welche  Einkünfte  sind
maßgebenden  Jahre  erzielt,  und  welche  ab-:
  lenbungen  sind  in  diesem  Jahre  gemacht.
steuerpflichtige  Gegenstände,  die  vor  Bees ­
  angeschafft  oder  hergestellt  hat,  in  diesem
ung  von  Einkünften  widmet,  so  widmet  er
3»,  enstände,  aber  nicht  die  Geldsummen,  die
für  Erlangung  der  Gegenstände  verausgabt
behufs  Ermittlung,  um  wieviel  die  Einkünfte
rielung  aufgewendeten  wirtschaftlichen  Guter
:  Gegenstände  in  Geld  in  Ansatz  gebracht  werit
  kann  folgerichtig  nur  derjenige  Geldbetrag
ht  werden,  den  sie  zur  Zeit  ihrer  Berwennmenserzielung
  in  dem  maßgebenden
derjenige,  den  sie  früher  einmal  dargestellt
ückgehen  auf  den  vor  Beginn  des  maßgeben-,
 «wendeten  Anschaffungs-  oder  Herstellungstnden
  gewesenen  Anschaffungs-  oder  Herfielnur
  dann  folgerichtig,  wenn  auch  bezüglich  der
            
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