Full text: Das Alkoholverbot in den Vereinigten Staaten von Amerika und seine Folgen

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Staaten eine dem Volstead-Gesetz angepaßte Verbots-Gesetzgebung, 
indes finden sich immer noch beachtliche Ausnahmen, so z. B. Mary 
land, Massachusetts, die noch kein Vollzugsgesetz besitzen. In letzter 
Zeit wird sogar hier und da, wie in Illinois und Wisconsin, versucht, 
das bereits eingeführte staatliche Verbotsgesetz zu beseitigen. Diese 
letztgenannten Bestrebungen machen sich besonders bemerkbar, nach 
dem im Staate New York am 4. Juni 1923 durch die sogenannte 
Convillier-Bill die dort seit dem 4. April 1921 eingerichtete staatliche 
Verbotsgesetzgebung beseitigt wurde. Die Wirkung dieser Maßnahme 
des Staates New York, insbesondere die Wirkung der dadurch ver 
ursachten Verminderung der staatlichen Vollzugsbeamten läßt sich 
zurzeit noch nicht übersehen. Jedenfalls scheint in Washington ge 
plant zu sein, die Zahl der Bundesprohibitionsbeamten, die augen 
blicklich im Staate New York auf etwa 250 geschätzt wird, erheblich 
zu erhöhen. 
Zur Stützung der Prohibitionsbewegung sind bald nach dem 
Inkrafttreten des 18. Verfassungszusatzes mehrere gesetzliche Be 
stimmungen zum Teil getroffen, zum Teil vorgeschlagen — vielleicht 
inzwischen schon in Kraft gesetzt worden, von denen folgende hier 
Erwähnung finden sollen: 
1. Die am 28. November 1921 erlassene „Willis-Campbell-Bill“ oder 
„Anti-Beer-Bill“, durch welche die mißbräuchliche Herstellung und 
der Vertrieb „sogenannten medizinischen Bieres“ unterbunden 
wurden. Unter anderem heißt es in diesem Gesetz, daß als Arznei 
nur Spirituosen und Wein verschrieben werden dürfen, und daß alle 
Rezepte für andere alkoholische Getränke (Bier) unzulässig sind. 
Außerdem erhielt der Prohibitionskommissar durch dieses Gesetz 
die Befugnis, die Einführung und weitere Herstellung von Spirituosen 
und Weinen zu verbieten, solange die in den staatlichen Lagerhäusern 
befindlichen diesbezüglichen Vorräte noch für den laufenden Bedarf 
genügten. Auf Grund dieser Ermächtigung untersagte der Prohi 
bitionskommissar am 24. Februar 1922 die Einführung jedweden 
alkoholischen Getränks für zehn Jahre. 
2. Das vom Abgeordnetenhaus am 6. April 1922 angenommene Gesetz, 
demzufolge Einwanderer, die sich der Übertretung des Prohibitions 
gesetzes schuldig gemacht haben, ausgewiesen werden können. 
3. Die im August 1922 dem Senat vorgelegte „Sterling-Bill“, durch 
welche die Dreimeilen-Seezone, innerhalb der die amerikanischen 
Behörden das Recht haben, ausländische Schiffe, die unter dem Ver 
dacht des Alkoholschmuggels stehen, zu durchsuchen, auf 18 See 
meilen erweitert werden soll. (Zwischen England und Amerika ist 
im Januar 1924 durch eine besondere Konvention die Grenze der 
Territorial-Gewässer auf drei Seemeilen außerhalb der Küstenlinie 
und zwar gemessen an der Niederwasserlinie festgesetzt worden
	        
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