7
Staaten eine dem Volstead-Gesetz angepaßte Verbots-Gesetzgebung,
indes finden sich immer noch beachtliche Ausnahmen, so z. B. Mary
land, Massachusetts, die noch kein Vollzugsgesetz besitzen. In letzter
Zeit wird sogar hier und da, wie in Illinois und Wisconsin, versucht,
das bereits eingeführte staatliche Verbotsgesetz zu beseitigen. Diese
letztgenannten Bestrebungen machen sich besonders bemerkbar, nach
dem im Staate New York am 4. Juni 1923 durch die sogenannte
Convillier-Bill die dort seit dem 4. April 1921 eingerichtete staatliche
Verbotsgesetzgebung beseitigt wurde. Die Wirkung dieser Maßnahme
des Staates New York, insbesondere die Wirkung der dadurch ver
ursachten Verminderung der staatlichen Vollzugsbeamten läßt sich
zurzeit noch nicht übersehen. Jedenfalls scheint in Washington ge
plant zu sein, die Zahl der Bundesprohibitionsbeamten, die augen
blicklich im Staate New York auf etwa 250 geschätzt wird, erheblich
zu erhöhen.
Zur Stützung der Prohibitionsbewegung sind bald nach dem
Inkrafttreten des 18. Verfassungszusatzes mehrere gesetzliche Be
stimmungen zum Teil getroffen, zum Teil vorgeschlagen — vielleicht
inzwischen schon in Kraft gesetzt worden, von denen folgende hier
Erwähnung finden sollen:
1. Die am 28. November 1921 erlassene „Willis-Campbell-Bill“ oder
„Anti-Beer-Bill“, durch welche die mißbräuchliche Herstellung und
der Vertrieb „sogenannten medizinischen Bieres“ unterbunden
wurden. Unter anderem heißt es in diesem Gesetz, daß als Arznei
nur Spirituosen und Wein verschrieben werden dürfen, und daß alle
Rezepte für andere alkoholische Getränke (Bier) unzulässig sind.
Außerdem erhielt der Prohibitionskommissar durch dieses Gesetz
die Befugnis, die Einführung und weitere Herstellung von Spirituosen
und Weinen zu verbieten, solange die in den staatlichen Lagerhäusern
befindlichen diesbezüglichen Vorräte noch für den laufenden Bedarf
genügten. Auf Grund dieser Ermächtigung untersagte der Prohi
bitionskommissar am 24. Februar 1922 die Einführung jedweden
alkoholischen Getränks für zehn Jahre.
2. Das vom Abgeordnetenhaus am 6. April 1922 angenommene Gesetz,
demzufolge Einwanderer, die sich der Übertretung des Prohibitions
gesetzes schuldig gemacht haben, ausgewiesen werden können.
3. Die im August 1922 dem Senat vorgelegte „Sterling-Bill“, durch
welche die Dreimeilen-Seezone, innerhalb der die amerikanischen
Behörden das Recht haben, ausländische Schiffe, die unter dem Ver
dacht des Alkoholschmuggels stehen, zu durchsuchen, auf 18 See
meilen erweitert werden soll. (Zwischen England und Amerika ist
im Januar 1924 durch eine besondere Konvention die Grenze der
Territorial-Gewässer auf drei Seemeilen außerhalb der Küstenlinie
und zwar gemessen an der Niederwasserlinie festgesetzt worden