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Wertanmeldung etwa unzulänglich, also die Wertangabe
zu niedrig erscheint — unzulänglich sei es mit Rücksicht auf
die scheinbar im Verhältnisse zum Rechnungspreise zu gute
Beschaffenheit der Ware oder in Rücksicht auf die mangelnde
Vertrauenswürdigkeit des Rechnungsausstellers oder Nech-
nungsempfängers —, für diese Fälle schuf daher der
Antrag 14 eine höhere, autoritativere, durch Art und
Dauer ihrer Zusammensetzung größere Garantien der
Sachverständigkeit bietende und kaufmännischer organi
sierte Instanz, als sie durch § 93 des Vereinszoll
gesetzes vorgesehen ist; für die Entscheidung aller auf
tauchenden Zweifelsfragen allein zuständig, wurde sie be
fähigt, an Hand des an sie übersandten Waren
musters, der Rechnung und Wertanmeldung richtig die
Kernfrage zu beantworten, ob unter Berücksichtigung
aller bei dem Kaufabschlüsse maßgebend gewesenen Um
stände allgemeiner oder individueller Art die Mög
lichkeit zugegeben werden könne, daß die Ware zu einem
so niedrigen wie in der Wertanmeldung angegebenen
Preise gekauft worden sei.
Diese Instanz ist das Kaiserliche Prüfungsamt für
Tabakbewertung in Bremen, dessen 12 Mitglieder min
destens zu zwei Dritteln aus, von den Vertretungen des
Tabakhandels und der Tabakverarbeitung vorgeschlagenen,
Sachverständigen *) zu bestehen hat, von denen wiederum
tunlichst zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus-
*) Ursprünglich — im Antrage 14 — waren 9 Sachverständige
vorgesehen.