thumbs: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

38 Die Grundlagen. 
striegebiet). Doch greifen häufig noch andere Bestimmungsgründe in diese 
Standortfigur ein. 
Zu der zweiten Gruppe der Standortsbedingungen — den außerordentlichen, 
weil sie nicht überall oder nicht mit demselben Gewicht auftreten — gehören die 
folgenden: 1. die Beschaffung der erforderlichen Kraft. Hierzu folgendes: 
Auf die Beziehung zwischen Kohlengrube und Eisengewinnung ist schon hingewiesen wor 
den; doch auch für den Masohinenantrieb spielt die Kraft eine Rolle. So hat die Kohle im 
Laufe der Zeit die Betriebe von der Nähe des Holzes, dann aus den Tälern, wo die Wasserkraft 
zur Verfügung stand, nach den Eisenbahnverkehrspunkten gezogen, die für den Bezug der 
Kohle günstig liegen. Die bessere Ausnutzung der Kohle, die Verwendung minderwertiger 
Kohle sowie die Verwendung der Braunkohle zur Gewinnung von elektrischer Kraft wirken 
ähnlich Standort verändernd. Insbesondere die Ausbildung der elektrischen Kraft bringt eine 
Verlagerung der Standortsverhältnisse (Südbayern, Alpenvorländer) mit sich, sofern es nicht 
gelingt, die Kraft durch Fernleitungen wieder an die Betriebe heranzubringen. Doch sind hier 
bei nicht nur die Kosten der Kraftversorgung zu beachten, sondern auch die Tatsache der 
Kraftversorgung selbst ist mit in Rechnung zu stellen (Erlangung eigener Kraftquellen zur 
Sicherung des Betriebes). Im einzelnen können wieder die Unterschiedlichkeiten der örtlichen 
Tarife der Kraftversorgung (Gas, Elektrizität) standortbildend wirken (Sondertarife). 
2. Die Kosten des Grund und Bodens für den Standort (Stadt und Land, Groß- 
und Kleinstadt, Innen- und Außenbezirke der Großstädte, Sonderpreise für In 
dustriegelände). 3. Die unterschiedliche Höhe der Besteuerung sowohl von Land 
zu Land (Auslandsniederlassungen) als auch in den verschiedenen Teilen desselben 
Landes (Gewerbesteuer), die durch die Steuergesetzgebung beseitigt, in einzelnen 
Fällen jedooh durch besondere Maßnahmen auch vergrößert werden kann. 4. Beson 
derheiten der Fabrikationsverfahren, zum Beispiel die Abwässerfrage in der Leder 
industrie. 5. Die Begünstigung des Exportes, die es nahe legt, neue Betriebe in der 
Nähe der Küste zu errichten (Hafenstädte). 6. Die Zölle, die es unter Umständen 
vorteilhaft erscheinen lassen, die Herstellung eines Gutes oder Teile desselben in 
das Ausland zu verlegen. Jedoch ist bei diesem Bestimmungsgrund zu beachten, 
daß er leicht durch entsprechende Maßnahmen der beteiligten Länder wieder 
geändert werden kann. 
Neben den ordentlichen und außerordentlichen Bestimmungsgründen können 
schließlich noch solche besonderer Art ein gewichtiges Wort bei der Wahl des 
Standortes mitsprechen. So wird man unter Umständen auf den sich nach dem 
Vorstehenden ergebenden günstigen Standort verzichten können, wenn es sich 
um Leistungen handelt, die neuartig oder durch Monopolpreise geschützt, also ohne 
Wettbewerb sind. Dann ist es möglich, daß die Absatzpreise so gestaltet werden, 
daß die Nachteile eines an sich ungünstigen Standortes aufgewogen werden. Um 
so mehr achtet der Wettbewerb darauf, die Gegebenheiten günstigerer Standorts 
bedingungen auszunutzen, sobald sich die erste Möglichkeit dazu bietet. Ferner 
kann sich der Standort aus persönlichen Verhältnissen herleiten: irgendwo be 
findet sich ein tüchtiger Unternehmer, der einen Betrieb errichtet, obwohl der 
Standort nicht der günstigste zu sein scheint; aber der Betrieb gewinnt einen 
solchen Vorsprung in seinen Leistungen (oder in der Heranbildung eines Arbeiter 
stammes), daß er sich selbst den günstigen Standort schafft und diesen beibehält 
(Maschinenbau in Hannover-Linden, optische Industrie in Jena). 
Überhaupt: wenn man daran geht, den gegenwärtigen Standort bestimmter Betriebe zu 
erklären, dann wird man bald einsehen, daß in sehr vielen Fällen auch diese Gründe noch 
nicht ausreiohen- Insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert sind zahlreiche Betriebe an diesem 
oder jenem Ort gegründet worden, weil sie hier erwünscht waren (Porzellanherstellung) oder 
allgemein als zukunftsreich galten (Textilindustrie). Obwohl sich inzwischen die Standorts 
bedingungen verschoben haben, sind die Betriebe geblieben oder sie haben sich auch in ihren 
Leistungen umgestellt (Erfurter Blumen- und Gemüsehau). Heute erscheint ihr Standort 
als unbegreiflich und unerklärlich. Dazu kommt, daß solche Betriebe andere (Hilfs- und ver 
wandte) Betriebe nach sich gezogen haben oder die Bevölkerungsvermehrung neue Arbeits 
kräfte für neue Betriebe freigemacht hat. Somit ist es oft schwer, für den gewordenen Stand
	        
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