38 Die Grundlagen.
striegebiet). Doch greifen häufig noch andere Bestimmungsgründe in diese
Standortfigur ein.
Zu der zweiten Gruppe der Standortsbedingungen — den außerordentlichen,
weil sie nicht überall oder nicht mit demselben Gewicht auftreten — gehören die
folgenden: 1. die Beschaffung der erforderlichen Kraft. Hierzu folgendes:
Auf die Beziehung zwischen Kohlengrube und Eisengewinnung ist schon hingewiesen wor
den; doch auch für den Masohinenantrieb spielt die Kraft eine Rolle. So hat die Kohle im
Laufe der Zeit die Betriebe von der Nähe des Holzes, dann aus den Tälern, wo die Wasserkraft
zur Verfügung stand, nach den Eisenbahnverkehrspunkten gezogen, die für den Bezug der
Kohle günstig liegen. Die bessere Ausnutzung der Kohle, die Verwendung minderwertiger
Kohle sowie die Verwendung der Braunkohle zur Gewinnung von elektrischer Kraft wirken
ähnlich Standort verändernd. Insbesondere die Ausbildung der elektrischen Kraft bringt eine
Verlagerung der Standortsverhältnisse (Südbayern, Alpenvorländer) mit sich, sofern es nicht
gelingt, die Kraft durch Fernleitungen wieder an die Betriebe heranzubringen. Doch sind hier
bei nicht nur die Kosten der Kraftversorgung zu beachten, sondern auch die Tatsache der
Kraftversorgung selbst ist mit in Rechnung zu stellen (Erlangung eigener Kraftquellen zur
Sicherung des Betriebes). Im einzelnen können wieder die Unterschiedlichkeiten der örtlichen
Tarife der Kraftversorgung (Gas, Elektrizität) standortbildend wirken (Sondertarife).
2. Die Kosten des Grund und Bodens für den Standort (Stadt und Land, Groß-
und Kleinstadt, Innen- und Außenbezirke der Großstädte, Sonderpreise für In
dustriegelände). 3. Die unterschiedliche Höhe der Besteuerung sowohl von Land
zu Land (Auslandsniederlassungen) als auch in den verschiedenen Teilen desselben
Landes (Gewerbesteuer), die durch die Steuergesetzgebung beseitigt, in einzelnen
Fällen jedooh durch besondere Maßnahmen auch vergrößert werden kann. 4. Beson
derheiten der Fabrikationsverfahren, zum Beispiel die Abwässerfrage in der Leder
industrie. 5. Die Begünstigung des Exportes, die es nahe legt, neue Betriebe in der
Nähe der Küste zu errichten (Hafenstädte). 6. Die Zölle, die es unter Umständen
vorteilhaft erscheinen lassen, die Herstellung eines Gutes oder Teile desselben in
das Ausland zu verlegen. Jedoch ist bei diesem Bestimmungsgrund zu beachten,
daß er leicht durch entsprechende Maßnahmen der beteiligten Länder wieder
geändert werden kann.
Neben den ordentlichen und außerordentlichen Bestimmungsgründen können
schließlich noch solche besonderer Art ein gewichtiges Wort bei der Wahl des
Standortes mitsprechen. So wird man unter Umständen auf den sich nach dem
Vorstehenden ergebenden günstigen Standort verzichten können, wenn es sich
um Leistungen handelt, die neuartig oder durch Monopolpreise geschützt, also ohne
Wettbewerb sind. Dann ist es möglich, daß die Absatzpreise so gestaltet werden,
daß die Nachteile eines an sich ungünstigen Standortes aufgewogen werden. Um
so mehr achtet der Wettbewerb darauf, die Gegebenheiten günstigerer Standorts
bedingungen auszunutzen, sobald sich die erste Möglichkeit dazu bietet. Ferner
kann sich der Standort aus persönlichen Verhältnissen herleiten: irgendwo be
findet sich ein tüchtiger Unternehmer, der einen Betrieb errichtet, obwohl der
Standort nicht der günstigste zu sein scheint; aber der Betrieb gewinnt einen
solchen Vorsprung in seinen Leistungen (oder in der Heranbildung eines Arbeiter
stammes), daß er sich selbst den günstigen Standort schafft und diesen beibehält
(Maschinenbau in Hannover-Linden, optische Industrie in Jena).
Überhaupt: wenn man daran geht, den gegenwärtigen Standort bestimmter Betriebe zu
erklären, dann wird man bald einsehen, daß in sehr vielen Fällen auch diese Gründe noch
nicht ausreiohen- Insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert sind zahlreiche Betriebe an diesem
oder jenem Ort gegründet worden, weil sie hier erwünscht waren (Porzellanherstellung) oder
allgemein als zukunftsreich galten (Textilindustrie). Obwohl sich inzwischen die Standorts
bedingungen verschoben haben, sind die Betriebe geblieben oder sie haben sich auch in ihren
Leistungen umgestellt (Erfurter Blumen- und Gemüsehau). Heute erscheint ihr Standort
als unbegreiflich und unerklärlich. Dazu kommt, daß solche Betriebe andere (Hilfs- und ver
wandte) Betriebe nach sich gezogen haben oder die Bevölkerungsvermehrung neue Arbeits
kräfte für neue Betriebe freigemacht hat. Somit ist es oft schwer, für den gewordenen Stand