Metadata: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND — Bayern (Finanzen). 
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Rechtstiteln“ (worunter ungefähr 8V2 Abfindung der An 
sprüche des Prinzen Karl auf eine ehemalige Secundogeniturdotation, 
welche bereits früher mit dem Staatsgute wieder vereinigt worden 
war, und was man durch Civilliste und die Appanage des Prinzen 
beseitigt geglaubt hatte). So ward die Staatsschuld folgendermassen 
berechnet ; 
1820 110 Mill. 1830 128 Mill. 1839 125% Mill. 
1825 111% - 1831 132 - 1840 128 
1820 122% - 1834 131 - 1847 126 
Seit 1847 erstand eine „neue Schuld“, nämlich : 
laut Gesetz vom 30. Nov. 1847, Arrosirungsanlehen, 4% . . lO'/j Mill. 
12. Mai 1848, erstes Subscriptions-Anlchen, 5 % 7 
23. Dec. 1849, zweites ditto .... 7 
22. Mai 1850, drittes ditto .... 7 
30. Juni 1850, Eisenbahnanlelien, 5 % .10 
28. Juli 1850, Arrosirungs-(Deficit-) Anl., 4'/j % 2*/* 
31. März 1852, Anlehen, 4% % . . . 5 
22. Febr. 1855, „Militäranlehen,“ (à 94%) 4% % 6% 
Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die beiden ersten 
Subscriptionsanlehen beim Beginne des Rechnungsjahres 
auf 260,000 fl. abgetragen waren. Die neuzeitliche Vermehrung der 
Schuld wurde keineswegs ausschliesslich durch den Eisenbahnbau, 
sondern nebst diesem zumeist durch den Militäraufwand veranlasst. 
Die „Grundrentenentschädigung“ wird besonders behandelt. Zufolge Ge 
setzes von 1848 übernahm die Staatscasse hiefür enorme Leistungen, wo 
gegen sie allerdings bedeutende (doch nicht ganz entsprechende) Activa 
erwarb. Nach dem Berichte des Commissars der Abgeordneten-Karamer 
bei der Schuldentilgungsanstalt hatte die gesammte Staatsschuld am 
1. October 1855 folgenden Bestand; 
1) alte Schuld 107’629,295 fl. 4) Eisenbahnschuld 72’237,300 fl. 
2) neue - 19’916,669 - 5) Grundrentenschuld 102’755,225 - 
3) Militaranlehen 6’421,113 - Zusammen 308’959,602~fl. 
(Allerdings besitzt Bayern verhältnissmässig mehr Domänen etc. als Preussen; 
im Verhältniss zu diesem, das nur 248 Mill. Thlr. Schulden hat, ist aber Bayern 
sehr stark mit solchen belastet; ja sogar im Vergleiche zu Oesterreich.) — Obige 
8. g. „ Eisenbahnschuld “ wurde indess nicht vollständig durch Eisenbahnbauten 
veranlasst, sondern es wurden, laut der ministeriellen Kammervorlage, davon 
u. a. auch verwendet: 1’200,000 fl. für die Donaudampfschifffahrt, 1’003,628 fl. 
für den Bau des „Industrieausstellungsgebäudes“ und 191,241 fl. für Deficit 
deckung bei jener Industrieausstellung (indem die Gesammteinnahmen nur 69,285 fl. 
betragen hatten), — Verwendungen ohne vorgängige Genehmigung der Kammern*). 
*) Es verdient Anerkennung, dass sich das bayerische Staatsrechnungswesen 
in der ausgezeichnetsten formalen Ordnung befindet. Allein selbst dabei sind 
Irrthümer möglich, wie der von dem Abgeordneten Langguth in seinem unterm 
15. Dec. 1855 erstatteten Berichte über die Militärrechnungen (S. 5) mitgetheilte. 
Der gedachte Referent bemerkte nämlich, dass das Militärinventar von 18*2/5, 
gegenüber jenem von IS'^Vso bedeutende Werthminderung ergab. Er erhielt 
den Aufschluss : Es sei dies ein Irrthum, „weil in der Nachweisung über den 
Vermögensstand mit Schluss des Jahres 18^%Q bei Cap. V. §. 2 in Folge eines 
erst jetzt entdeckten irrigen Seitenübertrags in dem betr. Hauptbuche die Summe 
von 5’498,782 fl. 44 kr. 1 hl. statt der richtigen zu 3’498,782 fl. 44 kr. 1 hl., 
sohin um 2 Millionen zu viel in Ansatz gekommen war.“ Es möge dies mit
	        
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