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Details über Konstantinopel und erntete für seinen Vortrag den
lebhaftesten Beifall.
Am 21. Mai 1915, gelegentlich der 49. ordentlichen General-
versammlung, über welche an anderer Stelle berichtet worden ist,
hielt Herr Dr. Rudolf Brichta, erster Sekretär des Gremiums der
Wiener Kaufmannschaft, in unserem Vereine einen Vortrag über:
»Die Preistreiberei, ihre Ursachen und ihre Bekämp-
fung vom Standpunkte der Kaufmannschaft.«
Der Herr Vortragende kann als einer der besten Kenner der
Verhältnisse in der Kaufmannschaft bezeichnet werden; er benützte
diese Kenntnisse, um in detaillierten Ausführungen den Standpunkt
zu beleuchten, den die Gerichtspraxis einnahm, und erörterte die
Zustände durch plastisch wirkende Beispiele. Der Vorsitzende, Herr
Kommerzialrat Wolf, brachte dem Herrn Vortragenden den ver-
bindlichsten Dank für den Vortrag namens der Versammlung zum
Ausdruck und wurde dem Herrn Vortragenden reicher Beifall gezollt.
Am 15. September 1915 hielt Herr Hof- und Gerichts-
advokat Dr. Leo Munk im Anschlusse an die außerordentliche
Generalversammlung, über welche an anderer Stelle berichtet
worden ist, einen Vortrag über:
»Die Österreichische Gesetzgebung während des
Krieges. «
Der Herr Vortragende besprach die Einwirkungen des Welt-
krieges auf das Wirtschaftsleben, welche so vielfältig seien, daß
durch kaiserliche Verordnungen und sonstige Verfügungen der
Sachlage Rechnung getragen werden mußte. Ein Teil derselben,
wie die Gesetzesbestimmungen über Militärlieferungen, bedeuten
vorwiegend eine Änderung des Handelsrechtes (zugleich auch des
Strafgesetzes), andere, wie die über die Brot- und Mehlverteilung,
bestimmen die Lebensführung jedes einzelnen. Verkehrsbeschrän-
kungen bedeuten die Normen betreffend Metalle und Leder, Ent-
lastungen dagegen die Abänderung des Steuergesetzes betreffend
die Erwerbsteuer, wie auch die Verfügungen betreffend die Ge-
bäudesteuer. Die österreichische Regierung konnte wertvolle Maß-
nahmen wie die Verhinderung der Vernichtung von Bauerngütern
durch Arrondierung von Jagdkomplexen treffen, stieß aber ander-
seits offenbar auf Schwierigkeiten, als es sich darum handelte, die
Zölle auf Getreide und Vieh aufzuheben und Höchstpreise fest-
zustellen. Von den neuen Normen sind viele nur für die Kriegs-
zeit bestimmt, andere auf die Dauer berechnet; zu den ersteren
zählt die Verordnung über die Geschäftsaufsicht. Da die allgemeine
Moratoriumsverordnung abgelaufen ist, kann erwartet werden, daß
die Regierung von dem ihr eingeräumten Recht, diese Verordnung
aufzuheben, baldigst Gebrauch machen werde, nur möge diese
Maßnahme derart erfolgen, daß diejenigen, welche noch jetzt unter
Geschäftsaufsicht stehen, Gelegenheit finden, sich mit den Gläu-
bigern im Verlaufe einer gewissen Zeit auseinanderzusetzen. Für
die Dauer bestimmt ist die im ganzen gut geratene neue Konkurs-
ordnung sowie die neue Ausgleichsordnung, doch wäre zu wünschen,
daß auch die Bestimmungen betreffend die Mindestquote der Aus-
gleiche (10 beziehungsweise 25°) baldigst in Wirksamkeit treten.
=.