Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

5

Gleichzeitig  wird  aber  durch  die  doppelte  Buchhaltung^)  eine
Kontrolle  über  die  einzelnen  Vermögensbestände  ausgeübt,  die
namentlich  dadurch  wirksam  wird,  daß  sie  jeden  Vermögensbestandteil, ­
  in  welchem  Zustande  er  auch  sein  mag,  doppelt  verrechnet; ­
  die  mathematische  Gleichung  kann  nicht  stimmen,  wenn
ihre  beiden  Seiten  nicht  gleichmäßig^)  verändert  werden.  Die
selbsttätige  Kontrolle,  die  die  doppelte  Buchführung  ausübt,  würde
für  eine  geordnete  Wirtschaftsführung  vollauf  genügen,  wenn
nicht  die  Möglichkeit  bestände,  auch  mittels  der  Buchführung
Fehler  zu  machen,  die  ein  falsches  Resultat  zeitigen,  obwohl  nach
außen  durch  die  zahlenmäßige  Übereinstimmung  der  beiden  Seiten
der  Gleichung  der  Anschein  gegeben  ist,  als  ob  alles  in  bester
Ordnung  sei.
Die  Fehler  können  zweierlei  Art  sein:
1.  Die  rechnerisch-technischen  Fehler  unterlaufen  unabsichtlich ­
  durch  die  Unachtsamkeit  oder  Unkenntnis  des  Buchenden,
absichtlich  zum  Zwecke  der  Unterschlagung,  Verschleierung  oder  aus
sonst  einem  fraudulosen  Grunde.
Wie  schon  oben  gesagt,  wird  nach  außen  dadurch,  daß  auf
beiden  Seiten  der  Gleichung  gleiche  (wenn  auch  falsche)  Zahlen
verwendet  werden,  das  Bild  der  Richtigkeit  erweckt,  da  beide
Seiten  der  Gleichung  rechnerisch  übereinstimmen.  Und  es  müßte
schon  ein  recht  plumper  Betrüger  sein,  wollte  er  seine  Verfehlungen
durch  das  äußerliche  „Stimmendmachen"  des  Zahlenwerkes  nicht
verbergen.  Gerade  diesem  Umstand  ist  es  ja  zuzuschreiben,  daß
Unterschlagungen  oft  jahrzehntelang  unentdeckt  bleiben.
Diese  Mängel  des  Systems  lassen  sich  durch  eine  Änderung
im  System  selbst  nicht  ausgleichen  oder  ganz  verhindern;  das
einzige  wirksame  Mittel  besteht  in  einer  nochmaligen  kritischen

Die  sogen,  einfache  Buchführung  gibt  wohl  die  Gesamtsumme  des  Gewinnes
bezw.  Verlustes  an,  sie  kann  aber  die  einzelnen  Erfolgsbestandteile  nicht  nachweisen,
sie  gewährt  nur  eine  beschränkte  Kontrolle  der  Bücher  untereinander.  —  Die  reine
kamcralistische  Buchführung  ist  keine  Erfolgsrechnung,  sie  ist  die  einfache  und  direkte
Gegenüberstellung  von  Anordnung  und  Vollzug,  sie  weist  irgendwelches  innere
Kontrollmittel  nicht  auf.
_  2 )  Kaufe  ich  z.  B.  Waren  ein,  so  vergrößert  sich  auf  der  einen  Seite  mein
Aktiv-Vermögen  (die  Warenbestände  nehmen  um  den  Wareirposten  zu),  auf
der  anderen  Seite  vergrößert  sich  mein  Passiv-Vermögen:  meine  Schulden
vergrößern  sich  um  den  Preis  der  Waren.  Bezahle  ich  die  Waren,  so  tritt  das
Gegenteil  ein:  Mein  Aktiv-Vermögen  vermindert  sich  auf  der  einen  Seite
um  das  zur  Bezahlung  aus  der  Kasse  genommene  Geld,  mein  Passiv-Vermögen
vermindert  sich  auf  der  anderen  Seite  um  die  Höhe  der  bezahlten  Schulden.
Diese  Beispiele  mögen  genügen;  es  ließe  sich  natürlich  der  Nachweis  für  das  Vorhandensein ­
  des  Prinzips  der  niathematischen  Gleichung  in  der  Buchführung  auch
für  einseitige  Bermögensveränderungen,  für  die  Verrechnung  des  Gewinnes  und
Verlustes  usw.  erbringen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.