Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Bei 27 Grundstücken waren die Mieten abgetreten oder 
gepfändet, bei 9 Grundstücken handelte es sich um unfertige 
Neubauten und bei dem Ueberrest von 21 Grundstücken 
waren die Mieten frei." 
10. Breslau: Justizrat B. schreibt: 
„Ich nehme an den Fragen lebhaftes Interesse. Dem 
nächst werde ich eine Arbeit über „Hypothekengläubiger und 
Mietzins" veröffentlichen und darauf hinweisen, daß gesetz 
geberische Maßnahmen zur Abhilfe erforderlich sind." 
11. Breslau: Zwangsverwalter Rechtsanwalt L. schreibt: 
„Als langjähriger Prozeßbevollmächtigter mehrerer 
Breslauer Zwangsverwalter kann ich nur die Erfahrung 
bestätigen, daß in fast allen Fällen, in welchen es zur Ein 
leitung der gerichtlichen Zwangsverwaltung kommt, über die 
Mieten hu voraus, sei es durch rechtsgeschäftliche Verfügung, 
sei es durch Pfändung, soweit dies überhaupt gesetzlich zu 
lässig ist, disponiert zu sein pflegt." 
12. Breslau: Zwangsverwalter L. schreibt: 
„Es gehört zu den Seltenheiten, daß bei einem Grund 
stück, das unter Zwangsverwaltung gekommen ist, die 
Mieten nicht vorher abgetreten oder von einem guten 
Freunde oder Verwandten des Grundstückseigentümers ge 
pfändet worden sind." 
13. Breslau: Zwangsverwaltungsberater Rechtsanwalt 
und Notar F. schreibt: 
„Meine Vertretungen in Zwangsversteigerungssachen 
betrafen zumeist die aus erststelligen Hypotheken geltend 
zu machenden Forderungen von Banken und städtischen In 
stituten. 
So oft daher auch in solchen Sachen große Klage dar 
über geführt wurde, daß durch die Mietspfändungen auf 
ein oder zwei Vierteljahre die Grundstückseinnahmen den 
Hypothekenglüubigern entzogen seien, so hatte ich doch fast 
nie ein unmittelbares Interesse, mich speziell mit den hier 
aus entstehenden Verlusten zu beschäftigen, da diese Ver 
luste in allen diesen von mir vertretenen Fällen die nach 
stehenden Hypothekengläubiger trafen. 
Aus einer meiner kürzlichen Vertretungen habe ich es 
noch im Gedächtnis, daß für zwei Quartale Mietszinsen 
bis zu einem Betrage von zirka 3000 Mk. gepfändet waren. 
Die Folge war, daß die Gläubigerin der 3. Hypothek, die ihr 
Kapital durch Erwerb des Grundstücks wenigstens teilweise 
zu retten hoffte, einen entsprechend höheren Betrag bieten
	        
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