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jede Art Beschäftigung die für sie jeweilige Dauer des Ar
beitstages dem Tarifvertrag überweisen und insbesondere die
großen Sprünge in der Herabsetzung der Arbeitsdauer ver
meiden können, die vermöge der Natur der Dinge eine Stei
gerung der Arbeitsintensität entsprechend der verminderten
Stundenzahl ausschließen.
In der Diskussion über die Ausnahmen ist nun eigen
tümlich hervorgetreten, daß die Vertreter der Arbeitgeber,
die sonst mit Recht gegen bureaukratische Einmischungen ins
Wirtschaftsleben nach Kräften sich wehren, der Festsetzung der
Ausnahmen durch Gesetz und ihrer bureaukratischen Durch
führung durchweg den Vorzug geben vor der Vereinbarung
derselben durch Tarifvertrag; und während die letztere im
Sozialpolitischen Ausschuß die Mehrheit erlangt hatte, ist unter
dem Kommando des Dr. Habersbrunner im RWR. bei allen
Ausnahmen mit wenigen Stimmen die Festlegung derselben
durch Gesetz beschlossen worden. Auch ist der Grund dieser
Stellungnahme leicht einzusehen. Die Arbeitgeber glauben,
Gesetzgebung und Verwaltung mehr in dem, was sie als ihr
Interesse anseben, beeinflussen, als die Arbeitervertreter in
den Tarifverhandlungen für sich gewinnen zu können, wenn sie
für das Volkswohl so unentbehrliche Bestimmungen, wie sie
der vom RWR. abgelehnte Antrag Heyde und Genossen ent
hält, daß Arbeiter bis zum 18. Jahre als jugendliche Arbeiter
gelten sollen, ablehnen. Wird doch infolge dieser Ablehnung
die Nachtarbeit von 16- bis 18jährigen Arbeitern erlaubt.
Hoffen wir, daß die Erwartungen der Arbeitgeber enttäuscht
webden und der Reichstag diesen die Arbeitskrast der Nation
bedrohenden Beschluß des RWR. schon aus Rücksicht auf die
Erhaltung der Produktivkraft Deutschlands wieder aufhebt.
Das Argument, mittels dessen man der Feststellung der
Arbeitszeit und der Ausnahmen vom Achtstundentag durch
Tarifvertrag entgegengetreten ist, war regelmäßig die Frage,
ob man einen gesetzlich geregelten Zustand, bei dem große
Arbeitskämpfe um die Arbeitszeit nicht mehr entstehen kön
nen, nicht einem sozialpolitischen Systeme vorziehen wurde,
bei dem fortgesetzt die Industrie, insbesondere ine Schlüssel
industrie, durch Kämpfe auf das allerschwerste erschüttert
würde. Die richtige Antwort wäre gewesen, ob nicht gerade
der Tarifvertrag die beste Abwehr von Arbeitskämpfen bilde
und der Fragesteller etwa auch die Festsetzung der Lohne
durch die Gesetzgebung wünsche, da über Löhne Arbeitgeber
und Arbeiter weit häufiger verschiedener Meinung seien.
Und in der Tat setzt die Vermeidung von Arbeitskämpfen
durch Tarifverträge eine wesentliche Aenderung des Gesetz-