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as Gleichgewicht zwischen den direkten und den indirekten
teuern hergestellt werden. Weil das Ministerium gestürzt
urde, wurde der Entwurf nicht Gesetz. Im Jahre 1910
rnrde ein Versuch zur Einführung der Einkommensteuer
m dem früheren Finanzminister Costinescu unternommen,
ie Besprechung seines Entwurfes sei dem nächsten
apitel Vorbehalten.
III. Neue Bestrebungen.
Der Einkommensteuergesetzentwurf von 1910.
Im Jahre 1910 unterbreitete der damalige Finanzminister
ostinescu dem Parlament den Gesetzentwurf für die Ein-
hrung einer Einkommensteuer, die alle anderen direkten
euern ersetzen sollte. Auch dieser Entwurf wurde nicht
_.ssetz, weil die Regierung ihn, ehe er im Parlament zur
iratung kam, zurückzog. Es ist aber sehr wahrscheinlich,
iß er mit der Rückkehr der Liberalen zur Regierung als
esetz in Kraft treten wird.
Es dürfte daher von Interesse sein, den Inhalt dieses
isetzentwurfes näher kennen zu lernen.
Der Einkommensteuer werden alle Rumänen und alle
Isländer, sowie alle rumänischen und ausländischen juris-
chen Personen unterworfen, die in Rumänien irgend ein
nkommen beziehen (Art. 1).
Als steuerpflichtiges Einkommen gilt die Gesamtsumme
Einnahmen aus allen Einkommensquellen nach Abzug
zu ihrer Erlangung notwendigen Ausgaben (Art. 2—3).
e Höhe der Einkommensteuersätze ist folgendermaßen
I rgesehen (Art. 4):
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1,00 Proz. für
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Einkommen bis
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von
400 bis
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11
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11
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1 200
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3 000 „
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11 11
V
11
* 11
3 000
11
6 000 „
3,00
n »
V
77
11
6 000
11
12 000 „
3,25
ii n
»
11
11
12 000
71
50 000 „
3,50
ii n
71
11
über
50 000