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mit den Nachteilen,
die doch wohl bei einer Verminderung der Arbeitszeit, wenigstens
nach landläufiger Ansicht, gar nicht zu vermeiden sind? Es sollen
doch 3 bis 4 Arbeitsstunden weniger werden. Gewiß, einige Arbeits
stunden gehen verloren ,aber diese Tatsache darf nun doch nicht gleich
bedeuten, daß sich dadurch auch die Arbeitsleistung verringert. Dieser
Befürchtung steht die Tatsache gegenüber, daß das Höchstmaß der
Leistung nicht durch die Länge der Zeit, sondern durch die Intensität
der Arbeit erreicht wird. Wie kaum eine andere Maßregel ist aber
der Sonnabendfrühschluß geeignet, die Arbeitsenergie anzuspornen.
Zweckmäßige Einteilung vorausgesetzt, wird sich ein Aufarbeiten bis
Sonnabend-Nachmittag ebenso ermöglichen lassen, wie es bisher zum
Sonnabend-Abend verlangt und geleistet wurde. Die Tatsache, daß
viele tausende Geschäftsherrn ohne irgendwelchen Zwang den Sonn
abendfrühschluß eingeführt haben, ist ja der denkbar beste Beweis für
seine Durchführbarkeit.
Das geht auch hervor aus einer Anzahl Gutachten, die wir uns
von Firmen erbeten haben. Nicht ein Wort der Klage, wohl aber
vielfach der Ausdruck vollster Zufriedenheit. Aus der großen Zahl
der erteilten Äntworten wollen wir einige im Auszug folgen lassen:
Friedr. Erker, Rauchwaren, Leipzig:
„...., daß die Einrichtung des Sonnabendfrühschlusses eine
Schädigung bei mir absolut nicht zur Folge gehabt hat, . . .
Landschaftliche Bank der Provinz, Stettin:
„...., daß der Sonnabend-Frühschluß eine geschäftliche Schädi
gung bei uns nicht zur Folge hatte."
Maschinenfabrik in Thüringen:
„...., wir erwidern Ihnen, daß bei uns der Sonnabend-Früh
schluß, den wir schon vor einigen Jahren eingeführt haben, keine
geschäftliche Schädigung zur Folge gehabt hat."
Norddeutsche Creditanstalt, Stettin:
„. . . ., daß sich die Einrichtung im allgemeinen bewährt hat und
geschäftliche Schädigungen uns bisher nicht fühlbar geworden sind."
Deutsch-Böhmische Kohlenhandelsgesellschaft, Dresden-A.:
„. . . ., daß wir die Einrichtung, unser Bureau am Sonnabend
gegen 4 Uhr zu schließen, bereits seit vielen Jahren getroffen haben
und durch diese Maßnahme eine Schädigung unserer Interessen
nicht haben feststellen können."