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Geld am Sonnabend auf dem Wochenmarkte zu
allerlei Einkäufen verwenden können."
Königreich Württemberg (1908):
. Die in den letzten Jahren in vielen Fabriken vorgenommene
Verlegung der Zahltage von den Samstagen auf die Freitage
kommt den Arbeiterfrauen ihrer Aussage nach
sehr zustatten. Sie können dann am Freitag noch teilweise
ihre Einkäufe besorgen, so daß für die Sonnabende mehr Zeit
zu häuslichen Arbeiten bleibt. Auch der Ueberfüllung
der Läden an den Samstagabenden kann hierdurch vorgebeugt
werden, was zur rascheren Bedienung der Kaufenden und zur
Erleichterung für die Handelsangestellten beiträgt."
Kreishanpt Mannschaft Chemnitz (1910):
„. . . . Anregungen auf Verlegung des Lohntages zeigten sich die
Arbeitgeber geneigter. Im Berichtsjahre ist mehrfach der Freitag
als Lohnzahlungstag festgesetzt worden, der den Arbeiter
frauen ermöglicht, ihre Einkäufe am Sonnabend
z u b e s o r g e n."
Während früher oftmals die Arbeiterschaft selbst eine schwerver
ständliche Abneigung gegen die Verlegung der Lohnzahlung auf einen
anderen Wochentag als den Sonnabend hatte, ist das jetzt langsam
anders geworden. Auch hierüber geben die Berichte der Gewerbe
inspektoren wertvolle Aufschlüsse. Wir lassen einige Aeußerungen
folgen:
Hessen (1909):
„Aus Wunsch ihrer Arbeiter hat eine Steindruckpressenfabrik
in Offenbach, die etwa 250 Arbeiter beschäftigt, die Arbeitszeit so
geregelt, daß Samstags nur bis 12% Uhr mittags gearbeitet wird.
Diese Einrichtung ist den Arbeitern sehr will
kommen, da infolge der in der Stadt Offenbach eingeführten
vollständigen Sonntagsruhe der freie Samstagnachmit
tag für den Wareneinkauf von großem Nutzen ist.
Mit dieser Aenderung wurde gleichzeitig die
LohnabrechnungundLohnauszahlungaufeinen
Tagsrühergeleg t."
Sachsen-Koburg-Gotha (1908):
„Als Lohnzahlungstage sind die verbreitetsten der Freitag und
Sonnabend, der besonders von den Arbeitgebern vorgezogen wirch