Full text: Sonnabend-Frühschluß

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während von vielen der Arbeiter häufig der 
Wunsch vorgebracht wird, denselben auf Freitag, 
zuverlegen." 
Hamburg (1910): 
„Im Schiffbaugewerbe wird vom 1./1. 1911 ab der Tag der 
Lohnzahlung von Sonnabend auf Freitag verlegt; damit w i r fr 
einBerlangenderArbeitererfüllt, das beim Werft 
arbeiterstreik geltend gemacht ist." 
Chemnitz 1909 (Aufsichtsbezirk Annaberg): 
„In fünf Fabriken, in denen ausschließlich oder vorwiegend 
männliche Personen tätig find, wurde auf Wunsch der 
Arbeiter die Lohnzahlung vom Sonnabend auf den Freitag, 
verlegt." 
Sachsen-Alten bürg (1910): 
„Ueber den sozialen Wert dieser Einrichtung, deren B e - 
deutungauchvondenArbeitern immer mehr anerkannt 
wird, erübrigt es sich, hier weiteres anzuführen." 
Tatsächlich hat die Lohnzahlung am Freitag in aller Stille be 
trächtliche Fortschritte gemacht und in allen Teilen Deutschlands 
Boden gefaßt. So lesen wir in den Berichten der Gewerbeaufsichts 
beamten von immer weiterer Benutzung des Freitags. 
Aufsichtsbezirk Chemnitz II (1908): 
„Die Lohnzahlung erfolgt vorwiegend Frei- 
t a gs. Auch in mehreren während des Berichtsjahres von 
Brauereien, Garnfärbereien und Appretur - Anstalten sowie 
Webereien abgeschlossenen Lohntarifen und in der von den Strumpf 
fabrikanten in Thalheim gemeinsam erlassenen Arbeitsordnung 
wurdederFreitagalsLohntag festgesetzt. 
Anhalt (1910): 
„. . . . Desgleichen eine ebenfalls im Interesse der Arbeiter liegende 
Verlegung des Lohnzahlungstages von Sonnabend 
auf einen anderen Wochentag inelfBetrieben erwirkt." 
Sa chsen-Koburg -Gotha (1910): 
„. . . . Wohl aber hat die V e r l e g u n g d e s L o h n t a g e s von 
Sonnabend oder auch von Mittwoch auf Freitag im Berichtsjahre 
er heblicheFortsch ritte gemacht."
	        
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