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während von vielen der Arbeiter häufig der
Wunsch vorgebracht wird, denselben auf Freitag,
zuverlegen."
Hamburg (1910):
„Im Schiffbaugewerbe wird vom 1./1. 1911 ab der Tag der
Lohnzahlung von Sonnabend auf Freitag verlegt; damit w i r fr
einBerlangenderArbeitererfüllt, das beim Werft
arbeiterstreik geltend gemacht ist."
Chemnitz 1909 (Aufsichtsbezirk Annaberg):
„In fünf Fabriken, in denen ausschließlich oder vorwiegend
männliche Personen tätig find, wurde auf Wunsch der
Arbeiter die Lohnzahlung vom Sonnabend auf den Freitag,
verlegt."
Sachsen-Alten bürg (1910):
„Ueber den sozialen Wert dieser Einrichtung, deren B e -
deutungauchvondenArbeitern immer mehr anerkannt
wird, erübrigt es sich, hier weiteres anzuführen."
Tatsächlich hat die Lohnzahlung am Freitag in aller Stille be
trächtliche Fortschritte gemacht und in allen Teilen Deutschlands
Boden gefaßt. So lesen wir in den Berichten der Gewerbeaufsichts
beamten von immer weiterer Benutzung des Freitags.
Aufsichtsbezirk Chemnitz II (1908):
„Die Lohnzahlung erfolgt vorwiegend Frei-
t a gs. Auch in mehreren während des Berichtsjahres von
Brauereien, Garnfärbereien und Appretur - Anstalten sowie
Webereien abgeschlossenen Lohntarifen und in der von den Strumpf
fabrikanten in Thalheim gemeinsam erlassenen Arbeitsordnung
wurdederFreitagalsLohntag festgesetzt.
Anhalt (1910):
„. . . . Desgleichen eine ebenfalls im Interesse der Arbeiter liegende
Verlegung des Lohnzahlungstages von Sonnabend
auf einen anderen Wochentag inelfBetrieben erwirkt."
Sa chsen-Koburg -Gotha (1910):
„. . . . Wohl aber hat die V e r l e g u n g d e s L o h n t a g e s von
Sonnabend oder auch von Mittwoch auf Freitag im Berichtsjahre
er heblicheFortsch ritte gemacht."