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1) a. a. O. S. 172.
Ob dieses Urteil nicht auch für Berlin gültig ist?
Man bedenke, daß allerdings interessierte Kreise an
nehmen, daß allein das zur Steuer nach dem gemeinen
Wert veranlagte Terrain ausreichend sei zur Ansiedlung
von weiteren 20 Millionen Menschen. Der Einwohnerzu
wachs von Groß-Berlin betrug:
1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912
113000 130000 131000 101000 46000 66000
Daraus läßt sich die wohl kaum zu bestreitende Folge
rung ziehen, daß es nur wenige Glückliche der jetzigen
Generation sein werden, die von dem „Bauplatzwert“ ihres
Grundbesitzes wirklichen Nutzen haben werden.
Dieser Umstand wird bei der Behandlung der Steuer
nach dem gemeinen Wert noch einmal zu berühren sein.
Wie die Berliner Börse den Wert der Bauterrains beurteilt,
zeigt folgende kleine Zusammenstellung, die zu weiteren
sehr ernsten Folgerungen Anlaß gibt.
Die in Spalte 2 und 3 angegebenen absoluten Werte
dürfen zu Folgerungen etwa derart, daß die Bodenspeku
lation an Umfang gewonnen habe, nicht benutzt werden,
da nur die ultimo 1911 bestehenden Gesellschaften be
rücksichtigt sind.
1904
1905
1906
1907
1908
Nennwert
120,7
141,6
181,1
187,5
203,3 j
1 Millionen
Kurswert
176,1
213,8
256,8
234,5
262,9 ]
| Mark
Prozent
138,8
150,8
141,6
125,1
128,5
Zuwachs v. Gr. Berlin
113
130
131
101
46
in 1000
1909
1910
1911
1912
1913
Nennwert
215,4
222,9
245,7
236,9
224,9
l Millionen
Kurswert
289,0
276,5
277,5
219,4
203,2
| Mark
Prozent
134,2
120,5
113,0
93,0
90,5
Zuwachs v. Gr. Berlin 66 in 1000
nehmen, daß allein das zur Steuer nach dem gemeinen
Weber 1 ) im Jahre 1904 vertretenen Auffassung, daß die
Gesamtverluste der Terraingesellschaften die Gesamtge