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* ^fitigte zu einer genauen Untersuchung der Ge-
-onisse der Spekulation. Das außerordentlich
Ergebnis, beweist, daß das Gesetz von An-
Nachfrage auch für den Grundstückshandel gilt,
s Ergebnis ist, daß es ganz ungeheure Summen
Abwälzung auf die Mieter jedenfalls nicht ge-
rage bleibt offen, und das ist die, wer hat
der seit 1905 wenigstens 300 Millionen Mark
s| allein beträgt, zu tragen. Welche Kreise sind
' ihr Geld riskiert und verloren haben. Auf
ich keinen Hehl daraus gemacht, daß meines
|-.ie Bodenreform einen Teil der Verantwortung
irluste zu tragen hat.
sich hier bitter, daß einer der Faktoren,
und privatwirtschaftlichen Wert eines Gutes
hier außer Acht gelassen wurde. Conrad 1 )
nsonst: „Die Wirkung der Seltenheit hat aber
fite Grenze, die ihr gezogen wird durch die
des Bedürfnisses des schätzenden Men-
i|hne daß ein Bedürfnis zur Verwendung des
5 vorliegt, wird derselbe trotz seiner guten
l, durch welche er Nutzen gewähren könnte,
- k ;u erlangen vermögen.“
jj: ct sich inhaltlich mit den Worten von Has-
die den volkswirtschaftlichen Prozeß he
lft die Nachfrage sei.
Bodenhandel und Bodenspekulation hinsicht-
häftlichen Erfolge und ihres Einflusses nicht
^geschätzt, so mußten Steuern, die auf recht
Verallgemeinerungen beruhten, die dem ent-
merwünschten Folgen zeitigen. Diese nach
sucht der erste Teil des Abschnitts über die
len gemeinen Wert.
„Ökonomie, 3. Aufl., 1900 S. 14.
ers Jahrbuch 1902, S. 503.