Contents: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Anhang. 
8 32. Die Entwicklung des 
internationalen Arbeitsrechtes seit dem 
Weltkriege. 
Uber die Aufgabe des Gesetzgebers sagt Anton Menger in sei— 
nem berühmten Werke „Das bürgerliche Recht und die »besitzlosen 
Volksklassen“ folgendes: „Zwar geht er, seiner konservativen Aufgabe 
enssprechend, von dem bestehenden Rechtszustand aus, aber er prüft 
bei jedem wichtigeren Rechtssatz oder Rechtsinstitut, ob dieselben noch 
den vorhandenen Machtverhältnissen innerhalb der Gesellschaft ent⸗ 
sprechen. Ergibt die Prüfumg, daß dies nicht mehr der Fall ist, so 
immt er die erforderlichen Abänderungen vor, ohne zu fragen, ob 
er damit nach oben oder nach unten Anstoß erregt. Ja er kann bei einer 
im Werden begriffenen Änderung der sozialen Machtverhältnisse sogar 
die Zukunft vorwegnehmen und er wird diese vorahnende Tätigkeit, 
welche das höchste, aber auch das schwierigste Problem der Gesetzgebung 
ist, umso energischer ausüben, je rascher die gesellschaftliche Entwick— 
lung eines Zeitalters fortschreitet. Mit einem Wort das Auge des 
wahren Gesetzgebers ist nicht auf die Vergangenheit. sondern unver⸗ 
wandt auf die Zukunft gerichtet.“ 
Zur Verwirklichung eines internationalen Arbeitsrechtes hatten 
vor dem Weltkriege drei internationale staatliche Konferenzen statt⸗ 
gefunden; die erste, einberufen auf Grund des Erlasses des Kaisers 
Wilhelm 11. vom 4. Feber 1890 im Jahre 18090 nach Berlin verlief 
ohne Ergebnis, die zweite in Bern im Jahre 1906 führte zur Unter— 
zeichnung zweier internationaler Übereinkommen, über das Verbot 
ber Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen und über das Verbot 
der Verwendung von weißem (gelben) Phosphor zur Anfertigung 
von Zündhölzern, die dritte im Jahre 1918 ebenfalls nach Bern ein⸗ 
berufene internationale Arbeiterschutzkonferenz faßte zwar Beschlüsse 
bezüglich des Jugend⸗ und Frauenschutzes, wurde aber durch den Aus⸗ 
bruch des Weltkrieges unterbrochen und ihre, Beschlüsse wurden nicht 
mehr vatifiziert. Im wesentlichen wurden beim Ausbruche des Welt⸗ 
krieges in den kriegführenden Staaten die Arbeiterschutzbestimmungen, 
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