fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

welches Deutschland je nothwendig zum Absatz seiner Produkte bat. verschließt sich 
immer inebr dem deutschen Import. Tao durch die wirtbschaftlichc Lage fur 
Deutschland so günstige Verhältniß hat unsererseits noch nicht zu Concessionen 
ausgenutzt werden können. Rußland lieferte 1889 nach Deutschland Waaren im 
Werthe von 577 091 000 Mt. und bezog 1889 aus Deutschland Waaren im Werthe 
von 157 245 0C0 Mk. 
„Wenn wir nun das in den Handelsverträgen vorliegende Resultat der ge 
heimen Verhandlungen des Jahres 1891 von kaufmännischem Standpunkte aus 
betrachten, so müssen wir eine große Enttäuschung feststellen. Die geschickten 
Unterhändler von Oesterreich, Italien und der Schweiz, welchen die Erfahrungen 
ihrer heimischen Industriellen zur Seite standen, haben in einer überaus großen 
Zahl von Positionen Concessionen gemacht, welche bei oberflächlicher Betrachtung 
als ein überraschender Erfolg Deutschlands erscheinen. Bei genauerer Durchsicht 
ist aber das Verhältniß der Zoll-Concessionen zum Werth der Gegenstände bei der 
überwiegenden Zahl von Positionen so gering, daß dasselbe gar keinen praktischen 
Erfolg auf die Ausdehnung des deutschen Handels haben kann. Wohl bat man 
eine solche Reduktion zugegeben da, wo durch die natürliche Lage so wie so keine 
Möglichkeit der Concurrenz der deutschen Waaren gegen die ausländische vorhanden 
war. Die deutsche Eisenindustrie bat durch die Handelsverträge gar keinen Vor 
theil erlangt, überhaupt kann dies nur für ganz wenige Industrien zugegeben 
werden. Umgekehrt haben aber die ausländischen Unterhändler es verstanden, die 
Zabl der Positionen, in welchen sie von Deutschland Ermäßigungen verlangten, 
zu beschränken, in den einzelnen Positionen selbst aber so bedeutende Ermäßigungen 
zu verlangen, daß eine Ausdehnung des fremden Verkehrs nach Deutschland die 
nothwendige Folge sein wird. So beträgt z. B. die Zollermäßigung für Roggen, 
den Preis normaler Zeiten vorausgesetzt, ca 10 pCt. des Werthes, ein Satz, der 
für die Ausdehnung deö Geschäfts ganz erheblich und maßgebend ist. Das bisher 
so ungünstige Verhältniß deö deutschen Handels mit Oesterreich-Ungarn, Italien 
und der Schweiz wird also demnächst noch schlechter. Da aber die meisten deut- 
schen Ermäßigungen Artikel der Landwirthschaft angehen und diese selbst sich in 
Deutschland in gewiß keiner glänzenden Lage befindet, so wird die Folge sein, daß 
gerade die Landwirthschaft, welche für den heimischen Markt eine so überaus 
wichtige Rolle spielt, weiter zurückgeht, die deutsche Industrie in ihrem Absatz zu 
Hause in Mitleidenschaft zieht und die deutsche Kauf- und Kapitalkrast zu Gunsten 
der verbündeten Länder schwächt. Bei Abschluß der Handelsverträge scheinen 
schwere Fehler gemacht worden zu sein, Fehler, die vor Allem darauf zurückzu 
führen sind, daß man geglaubt hat, den Rath von Männern aus dem praktischen 
Verkehr entbehren zu können. Unsere Gegner haben cs umgekehrt gemacht und 
damit die größten und schlagendsten Erfolge erzielt. Deut,chland hat das Recht, 
einigen Staaten gegenüber in handelspolitischen Sachen eine Ruhe von zwölf 
Jahren zu genießen, sehr und leider zu theuer erkauft. 
„So traurig das Resultat ist, so betrachten wir es doch als unsere Pflicht, 
mit unserer Ansicht über die Handelsverträge nicht zurückzuhalten, da nur ein 
zeitiges Erkennen den bevorstehenden Schaden einigermaßen aufhalten kann. Der 
Staat hat Mittel in der Hand, um diesen Folgen entgegenzutreten. Ebenso wie 
im ersten Theil unseres Berichtes aus anderen Gründen darauf hingewiesen, hat 
unseres Erachtens gerade in Folge der durch die Handelsverträge geschaffenen 
Lage der Staat die Pflicht, für leichten und billigen Verkehr zu sorgen. Geschieht
	        
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