Full text : Zur Wertzollfrage

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harrungsZUstand  gemachten  Voranschlages  nicht  auf  die
Art  der  Aufstellung  des  letzteren  zurückgeführt''werden,
denn  auch  ganz  unter  Außerachtlassung  desselben  gelangten ­
  wir  zu  der  Feststellung,  daß  seit  1904  —  dem
letzten  spekulationsfreien  Geschäftsjahre  —  der  steuerliche
Normalertrag  aus  dem  Tabak  von  70  Millionen  Mark  auf
158  Millionen  Mark  für  das  Jahr  1911,  die  Zahl  der
Tabakarbeiter  um  wenigstens  15000,  die  Jahreslohnsumme ­
  um  wenigstens  20  Milionen  Mark  emporgestiegen ­
  ist.
Damit  hat  der  Grundsatz  der  Wertbesteuerung
eine  glänzende  Probe  seiner  praktischen  Brauchbarkeit ­
  erbracht.
Daß  die  Zigarettensteuer  dem  Kleinverkaufspreise
des  Fertigerzeugnisses,  der  Wertzoll  dagegen  dem  Preise
des  Rohstoffs  bei  seinem  Übergang  an  den  Verarbeiter
angepaßt  ist,  hat  keine  grundsätzliche  Bedeutung.  Das
entscheidende,  große  Gemeinsame  der  beiden  Besteuerungsarten ­
  ist  die  Erfüllung  einer  und  derselben  elementaren
Bedingung  sozialer  Steuergerechtigkeit:  Anpassung  der
Steuer  an  den  Wert  des  Steuerobjektes  oder,  mit
anderen  Worten,  der  steuerlichen  Leistung  an  die
steuerliche  Leistungsfähigkeit.
Als  die  Zigarettensteuer  ohne  Einfluß  auf  den  Zigarettenverbrauch ­
  blieb,  lag  die  Versuchung  nahe,  den  Erfolg
weniger  auf  die  gewählte  Steuerform  als  auf  die  Unaufhaltsamkeit
  einer  modernen  Geschmacksrichtung  zurückzuführen,
die  der  rapiden  Zunahme  des  Zigarettenverbrauches  förder-
            
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