Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Schutz des Ackerbaus. 528 
Durch 18. Georg III ce. 43 (1773) wurde dann verordnet, 
dass die Einfuhr frei sein solle, sobald der-inländische Preis 
des Weizens auf 48 Schilling gestiegen ist und dass die Ex- 
portprämie wegfallen soll, wenn der Preis auf 44 Schilling 
(statt 48 Schilling wie früher) steht. 
Seit dieser Zeit, also seit dem Beginn einer regeren Ent- 
wicklung der grossen Industrie, überwog der Import von 
Weizen regelmässig den Export und der Durchschnittspreis 
betrug 1764—1794: 44 Schilling 7 pence. Die Bestimmungen 
über andere Getreidearten übergehe ich als principiell minder 
Wichtig. Die Gesetzgebung von 1773 war also dem Land- 
interesse weniger unbedingt günstig als die von Karl II und 
Wilhelm III, doch suchte sie dem Landbauer noch immer einen 
gewissen Preis des Weizens zu sichern. 1791 traten neue 
Veränderungen ein, indem ein Eingangszoll von 24 Schilling 
3 pence bei einem Preis unter 50 Schilling eintrat; bei einem 
Preis zwischen 50 und 54 Schilling betrug der Eingangszoll 
2 Schilling 6 pence, bei einem Preis über 54 Schilling be- 
trug er 6 pence. Die Exportprämie von 5 Schilling wurde 
bei einem Preis über 44 Schilling gezahlt;. bei einem Preis 
über 46 Schilling wurde der Export‘ verboten, Unter der 
Herrschaft dieses Gesetzes wurden 1792—1803 für 37613435 
Pf, St. Weizen und Mehl (exel. des irischen Imports) ein- 
geführt und der Durchschnittspreis im Inland betrug 68 Schil- 
ling 6 pence. 1804 wurden die Sätze abermals verändert, 
indem der hohe Eingangszoll von 24 Schilling 8 pence gezahlt 
wurde, bis der Preis im Inland 68 Schilling erreicht hatte. 
Bei einem Preis zwischen 63 und 66 Schilling betrug der 
Eingangszoll 2 Schilling 6 pence, bei einem Preis über 
66 Schillinge betrug er 6 pence. Die Exportprämie von 5 Sch. 
wurde gezahlt bei einem Preis von 48 Schilling und darunter, 
bei 54 Schilling Weizenpreis war der Export verboten, Unter 
diesem Gesetz wurde 1804—1812 für 21021700 Pf, St. Korn 
eingeführt, der Durchschnittspreis im Inland betrug 88 Schil- 
ling 11 pence. 1812 zeigte sich sogar wieder ein kleiner 
Ueberschuss des Exports über den Import an Korn, obwohl 
der Preis noch im Steigen war.”
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.