Full text: Kartelle und Trusts und die Weiterbildung der volkswirtschaftlichen Organisation

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I. Kapitel. Wejen und Entjtehung der Kartelle. 
die beim Deriauf nicht die feftgefeßten Preife einhalten, 
nicht mehr zu liefern ufw. In allen foldjen Sällen fommt 
es über die bloße Dertretung der gemeinfjamen Interelfen 
in den Berufsvereinen hinaus, nicht innerhalb der: 
jelben, 3u einer gegenfeitigen Derpflihtung der Mit- 
glieder auf ein beftimmtes Tun oder Unterlaffen im Hinblid 
auf ihren gemeinjamen Zwed, alfo zu einer Bejdhräniung 
ihrer wirt/dhaftlidhen Sreiheit in einem beftimmten Punkte, 
einer Regelung ihrer Wirt/qhaftstätigfeit durch ge- 
meinjame Derabredungen. 
3. Die wirt/qhaftlihen Gefellf{hHaften find dann 
die dritte Dereinigungsform. Es find die Dereini- 
gungen mehrerer Wirt[dhaftsfubjektez3zu 
gemeinjamer wirt[qhaftlidher Tätigfeit. 
Au) fie Iommen wieder in fehr verfhiedenen Sormen vor, 
von der Dereinigung ganz weniger Perfonen in der offenen 
Handelsgefelljdhaft bis zu den Alfktiengefellfchaften, in 
denen fich eine unbegrenzte Zahl von Perjonen an einer 
Unternehmung beteiligen fann. Au) die Genoffenjdhaften 
in ihren verjdhiedenen Sormen gehören hierher; auch in 
ihnen fchließen fih Wirtfchaftsfubjekte gleicher Art zu einer 
gemeinjamen wirt{qhaftlidhen Tätigkeit zufjammen.!) 
Es fjei nun gleich hier betont, daß die Kartelle, 
mit denen wir uns zuerft befchäftigen wollen, zur zweiten 
Gruppe wirt/chaftliher Dereinigungen, zu den Der- 
bänden, gehören, es find Unternehmerver:- 
bände, während die Tru fts, denen wir uns [päter zu- 
wenden wollen, zur dritten Gruppe gehören, es find 
Unternehmergefellfhaften. Dod) ift damit 
bas Wefen beider Oraganijationen noch nicht voll beitimmt. 
1) Über die verfchiedenen Selen und Genofjenfchafts- 
formen unterrichtet mein im gleiden Derlag erfdhienenes Buch: 
‚Die Unternehmungsformen“, Stuttgart 1912, das als Ergänzung 
Siefes Werkes zu betrachten ilt. 
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