10 I. Kapitel, Wefen und Entjtehung der Kartelle.
erfreuen. Zwar ijt das Wort Kartell, das die natio-
nalöfonomijhe Wilfenfchaft neben der Bezeichnung
Unternehmerverbände anwendet, auch nicht
rein deutfhen Urfprungs, aber immerhin in Deufchland
und für die zuerft bei uns beobachteten Erfcheinungen
geprägt worden. Nicht felten ijt es mir aber vorgefommen,
daß, wenn ih auf die Srage nad) meinem wilfen{chaft-
lien Spezialgebiet erwiderte: „die Kartelle“, der $rage-
iteller austief: „Ah, Sie meinen die Trults“, Dies, obwohl
die deutfchen Kartelle viel älter find als die amerifani[den
Trufts und es eigentlihe Trults in Deutichland fajt gar
nicht gibt.
Betrachten wir nun 3zuerft die Kartelle, als die
für uns in Deutfchland wichtigite Dereinigungsform.
Unter Kartellen verjtehen wir freie Dereinba-
tungen — oder, wie wir [Hon ausführten — Der-
bände zwifdhen felbitändig bleibenden
Unternehmern derfelben Artzum Zwede
monopolijftifder Behberrfdhung des
Marftes. Die Zwedbeftimmung, die monopoliftilcdhe
Behertichung oder doch Beeinflußung des Marites, ift
natürlich das Wefjentlichite in diejfer Definition; die Kar-
telle wollen in ihrem Abfjakgebiet die Konfurtenz möglichtt
ausfchalten. Auf diejem Monopoldharakter der
Kartelle beruhen Jowohl ihre günitigen wie ihre ungünitigen
Wirkungen. Das Mittel, um Ddiefe Monopolftelung 3u
erlangen, fennen wir fchon; es ijt die Derpflichtung der
Teilnehmer zu einem beftimmten Tun oder Unterlaffen bei
ihrer wirt{haftliden Tätigkeit, welde aus der bloßen
Dereinigung von Unternehmern einen Unternehmer-
verband macht. Kartelle find alio Unternehmer-
verbände mit monopoliftifhem Zwed.
Über das Wejen des Monopols find nun in weiten Kreifen
noch große Unklarheiten vorhanden, Man denit dabei