Full text: Kartelle und Trusts und die Weiterbildung der volkswirtschaftlichen Organisation

10 I. Kapitel, Wefen und Entjtehung der Kartelle. 
erfreuen. Zwar ijt das Wort Kartell, das die natio- 
nalöfonomijhe Wilfenfchaft neben der Bezeichnung 
Unternehmerverbände anwendet, auch nicht 
rein deutfhen Urfprungs, aber immerhin in Deufchland 
und für die zuerft bei uns beobachteten Erfcheinungen 
geprägt worden. Nicht felten ijt es mir aber vorgefommen, 
daß, wenn ih auf die Srage nad) meinem wilfen{chaft- 
lien Spezialgebiet erwiderte: „die Kartelle“, der $rage- 
iteller austief: „Ah, Sie meinen die Trults“, Dies, obwohl 
die deutfchen Kartelle viel älter find als die amerifani[den 
Trufts und es eigentlihe Trults in Deutichland fajt gar 
nicht gibt. 
Betrachten wir nun 3zuerft die Kartelle, als die 
für uns in Deutfchland wichtigite Dereinigungsform. 
Unter Kartellen verjtehen wir freie Dereinba- 
tungen — oder, wie wir [Hon ausführten — Der- 
bände zwifdhen felbitändig bleibenden 
Unternehmern derfelben Artzum Zwede 
monopolijftifder Behberrfdhung des 
Marftes. Die Zwedbeftimmung, die monopoliftilcdhe 
Behertichung oder doch Beeinflußung des Marites, ift 
natürlich das Wefjentlichite in diejfer Definition; die Kar- 
telle wollen in ihrem Abfjakgebiet die Konfurtenz möglichtt 
ausfchalten. Auf diejem Monopoldharakter der 
Kartelle beruhen Jowohl ihre günitigen wie ihre ungünitigen 
Wirkungen. Das Mittel, um Ddiefe Monopolftelung 3u 
erlangen, fennen wir fchon; es ijt die Derpflichtung der 
Teilnehmer zu einem beftimmten Tun oder Unterlaffen bei 
ihrer wirt{haftliden Tätigkeit, welde aus der bloßen 
Dereinigung von Unternehmern einen Unternehmer- 
verband macht. Kartelle find alio Unternehmer- 
verbände mit monopoliftifhem Zwed. 
Über das Wejen des Monopols find nun in weiten Kreifen 
noch große Unklarheiten vorhanden, Man denit dabei
	        
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