Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  VI.

Der  Lohn  und  das  Lohngesetz.

Um  jetzt  den  Schluß  zu  ziehen,  so  lautet  das  Gesetz  des  Zinses
folgendermaßen:
Das  Verhältnis  zwischen  Lohn  und  Zins  wird
bestimmt  durch  die  durchschnittliche  Zunahmefähigkeit, ­
  welche  dem  Kapital  in  seiner  Verwendung
zu  reproduktiven  Zwecken  eigen  ist.  Sobald  Rente
entsteht,  wird  der  Zins  sinken,  je  nachdem  der
Lohn  sinkt,  d.  h.  er  wird  durch  die  Grenze  des
Anbaus  bestimmt  werden.
Ich  habe  mich  in  dieser  Ausführlichkeit  bemüht,  das  Gesetz  des
Zinses  klar  zu  stellen  und  zu  erläutern,  mehr  der  bestehenden  Terminologie ­
  und  Gedankenrichtung  wegen,  als  weil  es  unsere  Untersuchung
selbst  erforderte,  wenn  sie  nicht  durch  dichte  Nebel  von  Trugschlüssen
umdüstert  wäre.  Zn  Wahrheit  teilten  sich  die  Güter  bei  der  Verteilung
ursprünglich  nur  in  zwei,  nicht  in  drei  Teile.  Das  Kapital  ist  nur  eine
Form  der  Arbeit,  und  seine  Unterscheidung  von  der  Arbeit  ist  in  Wirklichkeit ­
  nur  eine  Abteilung,  genau  wie  die  Einteilung  der  Arbeit  in
qualifizierte  und  unqualifizierte  Arbeit,  wir  haben  in  unserer  Untersuchung ­
  denselben  jdunkt  erreicht,  zu  dem  wir  gelangt  sein  würden,
wenn  wir  das  Kapital  einfach  als  eine  Form  der  Arbeit  behandelt  und
das  Gesetz  gesucht  hätten,  welches  den  Ertrag  zwischen  der  Rente  und
dem  Lohn  teilt,  d.  h.'  zwischen  den  Besitzern  der  beiden  Faktoren,  der
uatürlichen  Stoffe  und  Kräfte  einerseits  und  der  menschlichen  Betätigung
andererseits,  welche  beide  Faktoren  durch  ihre  Vereinigung  alle  Güter
hervorbringen.1

Kapitel  VI.
Der  Lohn  und  das  Lohngesetz.
Wir  haben  durch  Folgerung  das  Gesetz  des  Lohnes  bereits  erlangt.
M  aber  die  Schlußfolge  zu  prüfen  und  den  Gegenstand  von  allen  Zweieutigkeiten
  zu  befreien,  wollen  wir  das  Gesetz  von  einem  unabhängigen
usgangspunkte  aus  suchen.
.  Es  gibt  natürlich  nicht  so  etwas  wie  einen  gemeinsamen  Lohnsatz
^  dem  Sinne,  wie  zeitlich  und  örtlich  ein  gemeinsamer  Zinsfuß  bestebt.
Ni^i°hn,  welcher  alle  durch  Arbeit  erzielten  Erträge  einschließt,  variiert
,§  je  nach  den  verschiedenen  Gaben  der  einzelnen,  sondern  auch
verwickelter  die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  werden,  ganz  bedeutend
nach  ,  den  Beschäftigungen.  Nichtsdestoweniger  besteht  ein  gewisser
^oureiner  Zusammenhang  unter  allen  Löhnen,  so  daß  wir  einen
di/^n^d  verständlichen  Gedanken  ausdrücken,  wenn  wir  sagen,  daß
--ohne  zu  einer  Zeit  oder  an  einem  Ort  höher  oder  niedriger  sind
            
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