Object : Die Wirkung der Getreidezölle

Wirkt  dagegen  die  Anziehungskraft  eines  ungedeckten
Bedarfs  im  Inlande,  so  kommt  es  darauf  an,  ob  gleichzeitig  auf
dem  Weltmärkte  Ueberfluss  herrscht  oder  nicht.  Im  ersteren  Falle
wird  trotz  der  drängenden  Nachfrage  im  Inneren  der  Zoll  doch
vielleicht  noch  wenigstens  theilweise  seine  Druckkraft  auf  den  Auslandspreis ­
  ausüben  können,  und  wenn  nun  auch  zeitweilig,  nämlich
bis  der  heimische  Bedarf  befriedigt  ist,  der  Abstand  zwischen  dem
inneren  und  dem  äusseren  Preise  den  vollen  Zollbetrag  erreicht,
so  ist  dies  dann  doch  nur  zum  Theil  durch  Erhöhung  des  ersteren,
zum  Theil  aber  auch  dadurch  herbeigeführt  worden,  dass  der  ausländische ­
  Preis  in  böige  des  Zolles  durchweg  auf  einem  niedrigeren
Stande  geblieben  ist,  als  er  unter  sonst  gleichen  Umständen  bei
freiem  Handel  sich  stellen  würde.  Um  also  die  positiv  vertheuernde
Wirkung  des  Zolles  im  Inlande  zu  bestimmen,  hätte  man  nicht  den
inländischen  Preis  mit  dem  thatsächlichen  Preise  des  Auslandes
zu  vergleichen,  sondern  mit  demjenigen,  der  eintreten  würde,
uenn  der  Zoll  aufgehoben  würde,  und  dieser  würde  unter  der  hier
gemachten  Voraussetzung  wahrscheinlich  irgendwo  zwischen  den
unter  dem  Einfluss  des  Zolles  wirklich  bestehenden  Preisen  des
Inlandes  und  des  Auslandes  liegen.
Ist  dagegen  bei  mangelhafter  Ernte  des  Inlandes  das  Ausland
nicht  sehr  reichlich  versehen,  so  wird  das  erstere  den  Fehlbedarf
nur  durch  eine  positive  Preissteigerung  an  sich  ziehen  können,  bei
welcher  ihm  der  ganze  Zollbetrag  zur  Last  fällt,  ganz  abgesehen
davon,  dass  seine  Nachfrage  auch  den  Preisstand  des  Weltmarktes
ungefähr  um  ebenso  viel  erhöht,  wie  es  bei  voller  Handelsfreiheit
geschehen  sein  würde.  Es  handelt  sich  eben  in  diesem  Falle  um
die  Befriedigung  eines  unaufschiebbaren  Bedürfnisses  ersten  Ranges,
und  wenn  auch  die  alte  King’sche  Regel  in  Betreff  des  Einflusses
einer  unzulänglichen  Ernte  auf  die  Getreidepreise  unter  den  heutigen
Verkehrs  Verhältnissen  nicht  mehr  gilt,  so  wird  doch  unter  unserer
Annahme  die  Nachfrage  zu  dringlich  sein,  als  dass  die  Abwälzung
eines  I  heiles  des  Zolles  auf  das  sich  zurückhaltende  Ausland  möglich ­
  wäre.
Ist  ein  Land  üderhaupt  nicht  mehr  im  Stande,  den  Bedarf
seiner  Bevölkerung  an  Getreide  zu  den  Freihandelspreisen  selbst
zu  befriedigen,  muss  es  also  regelmässig  jährlich  eine  bedeutende
            
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