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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
dem man nämlich ihre Inhalte aufeinander bezog, ergaben sie in ihrer
Verflechtung den Sonderbegriff des „zwei Meilen nordöstlich von
Dingskirchen gelegenen Berges“, unseres X-Berges. Zugleich fiel darüber
dem Konkretum ein bestimmter Charakter zu: seine absolute Unwieder
holbarkeit, im Sinne seiner Eigenlage. Hier lag die Möglichkeit,
die beiden Lagebestimmungen aufeinander zu beziehen, klar und aE
eine denkbar einfache zutage. Wie in jedem Koordinatensystem je
eine Abszisse und eine Ordinate den einzelnen Punkt außer Zweifel
stellen, so auch hier. Ob nun Struktur und Konstellation
in verwandter Weise aufeinander beziehbar sind, wird
jetzt zu erörtern sein. Wären sie es tatsächlich, dann hätten
wir für die Synthese von Eigenart und Eigenlage, also für den
logischen Ausbau des Sonderbegriffes, eine einfache Formel
gefunden: Jene Synthese verwirklicht sich, indem man Struktur
und Konstellation aufeinander bezieht!
Während zwischen den Urteilen über die Artung und jenen über
die Lage jeglicher Rapport mangelte, abgesehen von ihrer Bezugnahme
auf das nämliche Konkretum, während also diese Urteile gleichsam
inkommensurabel füreinander sind, lebt in den Urteilen über Ge
füge und Stellung einhellig die idiographische Tendenz: insgesamt
trachten sie das Einzelne aus dem Gesichtspunkte
seiner Einordnung in den Allzusammenhang zu be-
sondern. Im Prinzip sind daher jene Urteile miteinander ver
knüpfbar; denn auf ihre gemeinsame Absicht hin erweisen sie jeden
falls Bezug aufeinander. Allein, so unverkennbar ihre Verwandtschaft
ist, der Verknüpfung dieser Urteile steht dennoch etwas
im Wege! Es ist dies wichtig genug, um eingehender davon zu
sprechen.
Wie ihr Vergleich lehrt, greifen die Urteile über das Gefüge
ganz anders in das anschaulich Gegebene ein als die Urteile über die
Stellung. Die ersteren machen uns das Konkretum als Einheit ver
ständlich, wie es schon früher angedeutet wurde. Die Urteile über die
Stellung hingegen drohen uns vorerst in das Wirrsal der allseitigen
Verhältnisse zu verwickeln. Dem sind wir in unserem Beispiele zwar
entgangen. Es klingt ganz verständlich, den Berg zum Plateau, zum
Höhenzuge A und über diesen hinweg zum Y-Gebirge ins Verhältnis
zu setzen. Erstens aber ist damit die Konstellationsbestimmung noch
nicht weit genug gediehen, um im eigentlichen Sinne zugleich die Eigen-
läge des Konkretums klarzustellen. Wie es später noch erörtert wird,
müßten wir das Y-Gebirge erst noch etwa einem Gebirgssyteme S,
dieses einem Kontinente P einordnen können, ehe unser Berg in dieser