Entwicklung der individualistischen Gesellschaft. 141
wünschte, daß es fest geordnet würde, da mir und vielen andern
nit mir heutigentages nichts anderes soviel Not bereitet.“
Auf andern Gebieten des Rechts befand man sich ebenfalls
im Übergange. Der alte Formalismus des Prozesses, der jedes per—
sönliche Gebahren vor Gericht dem autoritären Zwang gewisser
Formeln und Formalvorschriften unterwarf, war einerseits, als
grundsätzlich noch für jede Art des Rechtsgangs geltend, aufs
iußerste gestiegen, obwohl die symbolischen Vorgänge und Formeln,
in denen er sich erging, längst im Absterben begriffen waren.
Andererseits aber waren so viel Ausnahmen von ihm zugelassen,
daß die allgemeine Regel doch wieder durchbrochen erschien.
Schon früh war der Begriff der Vare entwickelt worden, der
Gefahr der Parteien, den Formalismus des Rechtsgangs nicht
zu beherrschen, und man war ihr entgegengetreten entweder
durch Erwerb von Privilegien, welche von der vollen Anwendung
der Formalien entbanden, oder durch Ausbildung eines besonders
geschulten Personals von Fürsprechern, Horchern und Warnern,
die sich der formalistischen Gefahr für die Parteien unterzogen.
So standen im Rechtsgang Formalismus und Nichtformalismus
dicht und grundsatzlos nebeneinander; es ist ein Zustand un⸗
leidlichen Zwitterlebens.
Nicht anders auf dem Gebiete des Strafrechts. Hier wich
man bald von dem früheren System, das in der Klassifizierung
der Verbrechen das persönliche Moment nicht kannte, ab, bald
ließ man es fortbestehen. Der Unterschied zwischen Mord und
Totschlag z. B. wurde nicht mehr nach dem objektiven Moment
der Heimlichkeit des ersteren, sondern vielmehr nach der dabei
hemerkbaren gemeinen Gesinnung des Handelnden festgesetzt.
Aber als wahrer Diebstahl galt daneben immer noch nur der
hei Nacht ausgeführte; Diebstahl am Tage wurde als Raub
behandelt. Und im Strafpvollzug galten Freiheitsstrafen noch
mmer als entehrend, da sie das in seiner sozialen Stellung,
im Standesgrad gebundene Individuum durch Beraubung der
sozialen Grundlage der Freiheit aus allen Daseinsbedingungen
zu werfen schienen; statt dessen half man sich mit den furcht—