Full text : Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

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Wie  gross  die  den  vorhandenen  Gefällen  und  Stauanlagen ­
  innewohnenden  Energiemengen  sind,  lässt  sich
mit  einiger  Sicherheit  auch  nicht  annähernd  genau
genug  berechnen,  trotzdem  dies  mehrfach  versucht
wurde.  Man  kann  nur  sagen,  dass  neben  den  zur
Deckung  des  augenblicklichen  Bedarfs  für  industriellen
Konsum  nötigen  Mengen  noch  ein  sehr  grosser  Vorrat
an  Reserven  der  Ausnutzung  harrt.  Diese  Energiemengen ­
  in  erster  Linie  im  Interesse  des  eigenen  Landes
nutzbar  zu  machen,  ist  natürlich  ein  unbestreitbares
Recht  des  Schweizervolkes.  Es  hiesse  die  eigene
Waffe  dem  Konkurrenten  in  die  Hand  legen,  würde
man  die  Wasserkräfte  der  ausländischen  Industrie,  die
ohnehin  mit  günstigeren  Produktionsverhältnissen  arbeitet,
überlassen.  Letzteres  zu  verhindern,  war  der  Zweck
einer  Petition,  welche  die  schweizerische  Gesellschaft
»Freiland“  schon  1891  bald  nach  dem  wohlgelungenen
Verlauf  des  Versuchs  der  Kraftübertragung  von  Lauffen
nach  Frankfurt  a.  M.  der.  schweizerischen  Bundesversammlung ­
  überreichte  und  welche  dahinging,  die
sämtlichen  noch  unbenutzten  Wasserkräfte  der  Schweiz
z n  Eigentum  des  Bundes  zu  erklären,  die  Ausbeutung
derselben  sowie  die  Fortleitung  der  gewonnenen  Energie
durch  Elektrizität,  Druckluft  usw.  dem  Bunde  vorzubehalten. ­
  Die  Eingabe  war  erfolglos.  Erst  im  Verlolg
oiner  von  weitblickenden  Männern  Ende  1902  wiederum
eingereichten  Motion  fasste  der  Bundesrat  im  Dezember
1 905  einen  Beschluss,  der  in  der  Hauptsache  Fügendes
bestimmt:  „Die  Ableitung  von  elektrischer  Enei  gie,  weiche
ganz  oder  zum  Teil  aus  inländischer  Wasserkraft  gewonnen ­
  wird,  ins  Ausland  bedarf  der  bundesräthchen
Bewilligung.  Staatsverträge  sind  Vorbehalten.  Der
            
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