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kung von dem Provinzial-Schul-Kollegium in Magdeburg geführt 
wird. 
Taubstummen-Anstalt zu Halberstadt. 
Ein Provinzial-Jnstitut, in welchem Kinder unvermögender Eltern un 
entgeltliche Aufnahme finden. Katharine Friederike Sophie Brandes 
zu Osterwieck (t 1859) vermachte der Anstalt 100 Thlr., deren Zinsen 
jährlich, mit Zustimmung der Stände, einem bedürftigen und würdi 
gen Zöglinge bei seinem Abgänge von der Anstalt zu seiner Ausstat 
tung verliehen werden. 
Taubstummes Anstalt zu Königsberg. 
Ein Königliches Institut, das 4 Lehrer itnb 34 Zöglinge zählt. 
Taubstummen-Anstalt zu Köslin. 
Von einem Verein zu Ende i860 gegründet und von dem Alt-Pom- 
merschen Kommunal-Laudtage unterstützt. Sie besitzt ein Grundstück 
und die Rechte der juristischen Person. 
Taubstummeu-Anstalt zu Liegnitz. 
Sie hatte im Jahre 1860 zehn ständische Freistellen. 
Taubstummen-Anstalt zu Mļlnster. 
1821 in Kentrop gegründet, 1822 nach Münster verlegt. Die Zög 
linge haben theils Königliche Freistellen, theils zahlen sie Pension, 
theils sind sie Privat-Pensionaire. 
Taubstummen Anstalt zii Posen. 
Ein Provinzial-Justitut; für unvermögende Zöglinge christlichen Glau 
bens sind 10 Freistellen bestimmt. Außerdem werden noch 8 bis 10 
Zöglinge gegen ganze oder theilweise Erstattung der auf sie zu ver 
wendenden Kosten aufgenommen. 
Taubstummen Anstalt zu Ratibor, 
von der Loge Friedrich Wilhelm zur Gerechtigkeit um das Jahr 1840 
begründet und bis 1862 geleitet. Seitdem von dem dortigen mit 
Korporations-Rechten begabten Vereill für Unterricht und Erziehung 
Taubstummer im Reg. - Bezirk Oppeln fortgeführt. Die Stände der 
Provinz unterhalten 20 Freistellen. 
Taubstummen Anstalt zu Weistenfels. 
Ein Provinzial-Jnstitut. Die Verpflegungskosten unvermögender Zög 
linge tragen die Kreise. 
Taubstummen-Schule zu Angerburg. 
Provinzial-Jnstitut für dir Reg.»Bezirke Königsberg und Gumbinnen, 
seit 1833 bestehend in Verbindung mit dem Schullehrer-Seminar. • 
Rach dem Reglement vom 20. März 1863 hat die Anstalt 72 Frei 
stellen (2 für jeden Kreis und für die Stadt Königsberg). Die Aus 
wahl der Freizöglinge steht den Kreis-Ständen, in Königsberg dem 
Magistrat zu. Neben diesen aus Provinzial-Fonds unterhaltenen Frei 
stellen werden noch aufgenommen Freischüler, die blos den Unterricht
	        
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