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zunächst vielleicht scheinen mag; unser Gerichtsverfahren beispiels
weise ist ja auch grundsätzlich öffentlich. Wir sind gezwungen, alle
unsere Angelegenheiten, manchmal sehr peinlicher Natur, vor der
Oeffentlichkeit zu verhandeln, warum sollten sich da gerade die
steuerlichen Angaben für die Oeffentlichkeit nicht eignen? In
einem demokratischen Staat sollte sich niemand schämen, arm zu
sein, ebensowenig aber, reich zu sein. Sollte diese Oeffentlichkeit
jemand veranlassen, aus geschäftlichen Gründen des Kredits oder
des Renommees sein Vermögen größer anzugeben, als es wirklich ist,
so liegt dies nur im finanziellen Interesse des Staates. Auf jeden
Fall würde niemand riskieren, sein Vermögen offenbar falsch an
zugeben, denn fast jeder hat nähere Bekannte, Arbeitgeber auch
Angestellte, die in der Lage sind, die ungefähre Richtigkeit seiner
Angaben beurteilen zu können. Die Befürchtung, daß die Oeffent-
lichkeit der Steuererklärungen viele Denunziationen verursachen könnte,
darf uns nicht abschrecken; im übrigen könnte ja hohe Strafe an
gedroht werden für jene, die in böswilliger Absicht falsche Denun
ziationen machen. Von wesentlicher Bedeutung ist auch der gute
Eindruck, den es auf die besitzlosen Mitglieder des Volkes machen
würde, wenn man 'ihnen sagen könnte: „Mit den Schulden habt ihr
nichts zu tun, dafür haften ausschließlich die Besitzenden."
Die Steuerangaben könnten in Form eines Offenbarungseides
geleistet werden, so daß auf wissentlichen oder fahrlässigen Meineid
Zuchthausstrafe stände. Bei Konfiskationssteuern wird auch die
Androhung schärfster Strafen nichts nutzen: Wenn jemand 70 bis
90 Prozent seines Vermögens abgeben soll, so ist ihm schließlich
jeder Weg recht, die Steuerbehörde zu hintergehen. Dagegen wird
die Androhung von Zuchthausstrafen dann durchschlagenden Erfolg
haben, wenn ihr gegenüber eine Verpflichtung steht, die nicht groß
ist und von jedem anständig denkenden Staatsbürger erfüllt
werden kann.
Was die Höhe und Ergiebigkeit der Vermögenshaststeuer
betrifft, so ist natürlich außerordentlich schwer vorauszusagen, was
sie wohl einbringen wird und wie hoch sie bemessen sein muß, um
ihrem finanzpolitischen Zweck zu entsprechen. Schwierig ist das
deswegen, weil die Vermögenshaftsteuer ja letzten Endes auf dem
Gesamtvolksoermvgen basiert und genau ziffernmäßige Angaben
hierüber nicht vorhanden und wohl auch kaum möglich sind. Man