Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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zunächst vielleicht scheinen mag; unser Gerichtsverfahren beispiels 
weise ist ja auch grundsätzlich öffentlich. Wir sind gezwungen, alle 
unsere Angelegenheiten, manchmal sehr peinlicher Natur, vor der 
Oeffentlichkeit zu verhandeln, warum sollten sich da gerade die 
steuerlichen Angaben für die Oeffentlichkeit nicht eignen? In 
einem demokratischen Staat sollte sich niemand schämen, arm zu 
sein, ebensowenig aber, reich zu sein. Sollte diese Oeffentlichkeit 
jemand veranlassen, aus geschäftlichen Gründen des Kredits oder 
des Renommees sein Vermögen größer anzugeben, als es wirklich ist, 
so liegt dies nur im finanziellen Interesse des Staates. Auf jeden 
Fall würde niemand riskieren, sein Vermögen offenbar falsch an 
zugeben, denn fast jeder hat nähere Bekannte, Arbeitgeber auch 
Angestellte, die in der Lage sind, die ungefähre Richtigkeit seiner 
Angaben beurteilen zu können. Die Befürchtung, daß die Oeffent- 
lichkeit der Steuererklärungen viele Denunziationen verursachen könnte, 
darf uns nicht abschrecken; im übrigen könnte ja hohe Strafe an 
gedroht werden für jene, die in böswilliger Absicht falsche Denun 
ziationen machen. Von wesentlicher Bedeutung ist auch der gute 
Eindruck, den es auf die besitzlosen Mitglieder des Volkes machen 
würde, wenn man 'ihnen sagen könnte: „Mit den Schulden habt ihr 
nichts zu tun, dafür haften ausschließlich die Besitzenden." 
Die Steuerangaben könnten in Form eines Offenbarungseides 
geleistet werden, so daß auf wissentlichen oder fahrlässigen Meineid 
Zuchthausstrafe stände. Bei Konfiskationssteuern wird auch die 
Androhung schärfster Strafen nichts nutzen: Wenn jemand 70 bis 
90 Prozent seines Vermögens abgeben soll, so ist ihm schließlich 
jeder Weg recht, die Steuerbehörde zu hintergehen. Dagegen wird 
die Androhung von Zuchthausstrafen dann durchschlagenden Erfolg 
haben, wenn ihr gegenüber eine Verpflichtung steht, die nicht groß 
ist und von jedem anständig denkenden Staatsbürger erfüllt 
werden kann. 
Was die Höhe und Ergiebigkeit der Vermögenshaststeuer 
betrifft, so ist natürlich außerordentlich schwer vorauszusagen, was 
sie wohl einbringen wird und wie hoch sie bemessen sein muß, um 
ihrem finanzpolitischen Zweck zu entsprechen. Schwierig ist das 
deswegen, weil die Vermögenshaftsteuer ja letzten Endes auf dem 
Gesamtvolksoermvgen basiert und genau ziffernmäßige Angaben 
hierüber nicht vorhanden und wohl auch kaum möglich sind. Man
	        
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