leitende Kreise im wesentlichen ausschlaggebend ist“, und gibt
dafür die zutreffende Begründung, daß die Naturalrechnung „an
sich keine soziale oder wirtschaftliche Stellungnahme bedeutet,
sondern eine Betrachtungsweise ist“ und „mit der
Naturalwirtschaft nicht mehr zu tun hat als mit
der Geldwirtschaft“.
„Wir können die Geldwirtschaft dem Naturalkalkül unterwerfen, wir
können auch die Naturalwirtschaft dem Naturalkalkül unterwerfen ... Die
Naturalrechnung ist eine Rechnungsart, die Naturalwirtschaft eine gesellschaftliche
Einrichtung‘ (ebenda, S. 177).
Aus der Möglichkeit, die Naturalrechnung auch auf eine
Wirtschaftsordnung anzuwenden, deren typische Eigenart durch
den Geldverkehr bestimmt ist, ergibt sich die Notwendigkeit,
innerhalb der Geldwirtschaft schon eine scharfe Grenze
zwischen dem Geltungsbereich der Rechnungsarten zu ziehen. Erleben
wir es doch heute — noch mitten in der Organisation der
Geldwirtschaft stehend — täglich, daß „der Geldkalkül eine Zunahme
der Einkommen ergibt, während die Realeinkommen gesunken
sind“. Man hat den Unterschied der Betrachtungsweisen,
aus dem die Gegensätzlichkeit dieser Ergebnisse folgt,
in der Verschiedenheit des Blickpunktes und, als Folge davon,
der Größe des Gesichtskreises zu erkennen geglaubt: in
dem Gegensatz zwischen „Privatwirtschaft“ und „Volkswirtschaft“.
Diese Unterscheidung ist letzten Endes nicht haltbar. Die Leiter
der Staatswirtschaft, der fiskalischen Privatwirtschaft, mußten im
Kriege bereits die Erfahrung machen, daß er „mit Munition und
Verpflegung, aber nicht mit Geld geführt werde“ (Neurath, im
Gegensatz zu Montecuculis Ansicht, daß man zum Kriegführen
Geld, wieder Geld und zum dritten Mal Geld brauche). Die neueste
Entwicklung des Wirtschaftslebens bringt zumal in den ehemals
Krieg führenden Ländern auch den hartnäckigsten Geldmann zu
der Überlegung, daß es am Ende doch nicht genügt, seinen Bedarf
— sei es im Geschäftsbetrieb, sei es zum persönlichen Verbrauch
— in Geldbeträgen zu berechnen, sondern daß er die erforderlichen
Gütermengen, Arbeitskräfte usw. unmittelbar in Rechnung
stellen muß, um eine sichere Unterlage für sein Wirtschaften
zu gewinnen. Nicht bloß für „volkswirtschaftliche“ Untersuchungen,
sondern auch für den Einzelwirt ist die Naturalrechnung unumgänglich,
sobald das Preisniveau des für ihn in Frage kommenden
Marktes erhebliche Veränderungen durchmacht oder sogar nur
erwarten läßt. Ta schließlich muß man in Betracht ziehen, daß