& 1. Der Ursprung des Rechts auf Arbeit. —
Die Physiokraten.
Der Sozialismus hat im Flusse der geschichtlichen Entwickelung
seinen genau bestimmten Platz: er ist als eine unmittelbare
Folgeerscheinung der Staatsphilosophie der Aufklärungszeit
zu betrachten. Die geistigen und materiellen
Grundlagen der sozialistischen Ideen reichen daher bis in die
Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück. Dies gilt auch von
dem sozialistischen Gedanken des Rechts auf Arbeit. Er entsprang
mittelbar der Staatslehre Montesquieu’s und besonders
der Rousseau’s, die wesentlich atomistisch war.
indem sie vom Standpunkte der Interessen des einzelnen Individuums
die staatlichen Einrichtungen kritisirte und die
Grundlagen für eine neue freiere politische Ordnung zu gewinnen
strebte. Die entgegengesetzte Richtung verfolgt die
historische Schule, die von den bestehenden Einrichtungen
und ihrem allmäligen Werden ausgehend, die überlieferte Ordnung
von Staat und Gesellschaft als das feste in der Geschichte
und im Volksgeiste gegründete Fundament des menschlichen
Daseins betrachtet. Die Rechtsphilosophie der Aufklärungszeit
verfiel jedoch bei der Construction von Staat und Recht in eine
gewisse Einseitigkeit. Da nämlich der feudale Ständestaat, der
ja im Interesse ganz enger Kreise aufgebaut war, den Bestrebungen
der einzelnen Individuen, die nicht zu den begünstigten
Volksklassen gehörten, auf Schritt und Tritt entgegenstand,
so fassten die Aufklärungsphilosophen zunächst
Singer, Das Recht auf Arbeit,