& 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Die Steuer ist nach Walras eine Anomalie und nur eine Übergangs-
erscheinung der Finanzwissenschaft, die man in Zukunit nur in
sozialökonomischen Museen wird sehen können. (!)
IIL. Abschnitt.
Steuerpolitik bis zum Weltkriege *).
l. England. In der positiven Steuergesetzgebung fordern
alle jene Momente Berücksichtigung, welche mit der Besteuerung
zusammenhängen und welche nach Völkern und Entwicklungsstadien
sich verschieden gestalten. Die Geltendmachung dieser Motive ist
in erster Linie Aufgabe der Steuerpolitik”). Wie dies geschieht
und welche Momente namentlich in neuerer Zeit hinsichtlich der
Steuerpolitik einzelner Staaten entschieden, darüber gibt uns den
den besten Aufschluß das Studium der speziellen Gestaltungen
einzelner Staaten.
Beginnen wir mit England. Am Anfang des XIX. Jahrhunderts
war England in einen scharfen Kampf mit Frankreich verwickelt,
was einen nachhaltigen Einfluß auf seine Finanzlage ausübte. Be-
deutende Staatsschulden, die energische Inanspruchnahme der Ver-
zehrungssteuern, namentlich aber die auf die höheren Einkommen
auferlegten Einkommensteuern versahen den Fiskus mit den nötigen
Mitteln. Mit Beendigung des Ktieges nimmt England sogleich die
finanziellen Reformen in Angriff. Während des Krieges erfreute
sich England, abgesehen von den schweren finanziellen Lasten, be-
deutenden Wohlstandes. Die Landwirtschaft genoß die hohen Ge-
treidepreise, Industrie, Handel, Schiffahrt nützten die durch den
Krieg geschaffene monopolistische Lage aus. Mit Beendigung des
Krieges hörte all dies auf und die volkswirtschaftlichen Reformen
wurden unaufschiebbar. An der Spitze dieser Bewegung stehen
drei Männer: Huskisson, Peel, Gladstone, neben ihnen noch
Canning, Cobden u. a. Die Steuerreform kommt in drei
wichtigen Verfügungen zum Ausdruck: Herabsetzung der Verzehrungs-
steuern, Neuordnung der Zollpolitik und des Zollwesens und Ein-
führung der Einkommensteuer. Hierzu kommt später die Ent-
!) Die Steuerpolitik der Nachkriegszeit behandeln wir an anderer Stelle.
%) Die Fragen der Steuerpolitik sollen, wie Stamp sagt, aus dreifachem
Gesichtspunkte untersucht werden: dem des Steuerzahler, dem des besteuernden
Staates und dem der Gesellschaft, der ökonomischen Gesellschaft, auf deren
Leben die steuerlichen Maßnahmen zurückwirken. a. a. 0. S. 5.
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